Ein 23-Jähriger wurde wegen des Missbrauchs einer Zwölfjährigen in Nürtingen nun verurteilt. Er hatte sie unter einem falschen Vorwand in sein Zimmer gelockt.

Nürtingen - Eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten hat ein syrischer Staatsbürger bekommen, der eine Zwölfjährige sexuell genötigt hat. Das Urteil sprach die Jugendkammer des Stuttgarter Landgerichts am Dienstag aus.

 

Die Tat war Mitte August des vergangenen Jahres im Gebäude einer Anschlussunterbringung in Nürtingen geschehen. Der Täter und das Opfer hatten sich bereits flüchtig aus einem Imbisslokal in Nürtingen gekannt. Am Abend der Tat trafen sie sich erneut. Der 23-Jährige bot dem Mädchen an, sie könne bei ihm 50 Euro verdienen, wenn sie für ihn Hausarbeiten verrichtete. Das Mädchen, das mit ihrer elfjährigen Cousine im Döner-Imbiss war, nahm das Angebot an.

Arglos gingen die beiden Mädchen zur Unterkunft, die Zwölfjährige ging ins Zimmer, die Elfjährige blieb zurück. Im Zimmer entkleidete der Täter das Mädchen teilweise und missbrauchte es sexuell. Zu einer Vergewaltigung im Sinne des Strafgesetzbuches war es jedoch nicht gekommen.

Die Cousine hatte inzwischen den Vater der Zwölfjährigen verständigt. Er fuhr in die Anschlussunterkunft, traf dort seine Tochter an und erfuhr von dem Missbrauch. Er erstattete sofort Anzeige, worauf die Beamten des Reutlinger Polizeipräsidiums den Täter noch am selben Abend festnahmen.

Der 23-Jährige hatte die Vorwürfe lange abgestritten. Erst nachdem ihm die Richterin ins Gewissen geredet und ihm eine mildere Strafe in Aussicht gestellt hatte, gab dieser die Tat zu. Ferner bot er an, 2000 Euro an die Familie des Opfers zu bezahlen. Außerdem ließ der Mann über seinen Anwalt erklären, dass er nicht mehr nach Nürtingen zurückkehren werde. Die Zwölfjährige leidet bis heute unter Schlafstörungen und Angstzuständen.