Der Gladbach-Fan, der in einem Fußball-Sonderzug eine 19-Jährige sexuell missbraucht haben soll, ist seit November 2017 bereits verurteilt wegen einer Vergewaltigung.

Mönchengladbach - Der Mann, der in einem Sonderzug für Fußballfans eine junge Frau sexuell missbraucht haben soll, war bereits wegen einer Vergewaltigung rechtskräftig verurteilt. Die Ladung zum Haftantritt sei aber noch nicht erfolgt, sagte Staatsanwalt Benjamin Kluck am Dienstag in Mönchengladbach. Über die Verurteilung hatte zuvor die „Bild“-Zeitung berichtet.

 

Das Urteil gegen den Verdächtigen - eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten - erging demnach am 29. November vergangenen Jahres. „Der Umstand, dass es einen zeitlichen Verzug zwischen rechtskräftiger Verurteilung und Ladung zum Strafantritt gibt, ist grundsätzlich nichts Ungewöhnliches“, sagte Kluck. Wie es sich in dem konkreten Fall verhalten habe, könne er nicht sagen. Das werde derzeit noch geprüft.