Lesen Sie hier, was zum Jahreswechsel von 2022 auf 2023 in Bezug auf Feuerwerkskörper erlaubt ist und was nicht.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Nachdem in den letzten beiden Jahren aufgrund der Corona-Pandemie keine Feuerwerkskörper an Silvester benutzt bzw. gekauft werden durften, freuen sich viele Menschen in diesem Jahr auf ein Neujahrsfest wie früher. Aber ist zum Jahreswechsel 2022/2023 auch das Böllern wieder erlaubt?

 

Silvester 2022: Ist ein privates Feuerwerk erlaubt?

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) teilt auf ihrer Webseite mit, dass in diesem Jahr zum jetzigen Zeitpunkt kein generelles Feuerwerksverbot für Silvester 2022/2023 geplant ist. Der Kauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern sind damit im Rahmen der geltenden Gesetze wieder möglich.

Feuerwerk nicht überall gestattet

Zwar besteht in Deutschland dieses Jahr kein generelles Feuerwerksverbot. Einzelne Gemeinden oder Städte können aber lokal geltende Verbote verhängen. Auch räumlich begrenzte Feuerwerksverbote innerhalb von Städten (z.B. in der Altstadt) sind möglich. Zudem dürfen laut § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Im Zweifel sollte man sich also bei den Behörden vor Ort informieren, wie die Regelungen für Silvester 2022/2023 sind.

Wann kann man 2022 Feuerwerkskörper kaufen?

Für normale Verbraucher sind in Deutschland lediglich Feuerwerkskörper der Kategorie F1 und F2 interessant. Für die Kategorien F3 und F4 ist eine Sondererlaubnis, ein Befähigungsschein oder ein Fachkundenachweis erforderlich. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen von Personen ohne Befähigungsschein oder eine Ausnahmebewilligung nur zwischen dem 29. und 31. Dezember gekauft werden. Fällt einer dieser Tage auf einen Sonntag, kann bereits am 28. Dezember mit dem Verkauf gestartet werden. Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 kann ganzjährig erworben werden.

Wann darf man die Böller knallen lassen?

Für normale Verbraucher, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist das Zünden von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 nur zwischen dem 31. Dezember des alten und dem 1. Januar des neuen Jahres gestattet. Nur mit einem Befähigungsschein oder einer Ausnahmebewilligung dürfen ganzjährig Böller der Kategorie F2 verwendet werden. Anders sieht es bei Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 aus. Personen über 12 Jahren dürfen diese das ganze Jahr über verwenden.

Darf man im Ausland Böller kaufen?

Es ist grundsätzlich möglich, Feuerwerkskörper zum Beispiel in Polen oder Tschechien zu kaufen und nach Deutschland einzuführen. Hierbei gelten allerdings einige Vorschriften, die man beachten muss:

  • Die Feuerwerkskörper müssen an der Zollstelle bei der Einfuhr aus einem Drittland (Nicht EU) angemeldet werden.
  • Die Böller müssen eine vierstellige Registriernummer (z. B. 0589 für die BAM) und ein CE-Zeichen tragen.
  • Registrierte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur von Personen über 18 Jahren eingeführt werden, selbst wenn diese im Ausland bereits ab 16 Jahren erwerbbar sind.
  • Für eine Einfuhr von Feuerwerkskörpern der Kategorien F3 und F4 ist immer eine Genehmigung erforderlich.
  • Die Gebrauchsanweisung der Böller muss vollständig verstanden werden, um diese richtig anwenden zu können.
  • Privatpersonen dürfen maximal 50 kg (Gesamtgewicht) Feuerwerkskörper innerhalb Deutschlands transportieren. Darüber hinaus gelten die gefahrgutrechtlichen Bestimmungen.
  • Beachten Sie zudem die landesspezifischen Bestimmungen zum Kauf und Transport von Feuerwerkskörpern.

Hinweis: Folgende Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur mit einem Befähigungsschein oder mit einer speziellen Erlaubnis eingeführt werden:

  • Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz
  • Raketen mit mehr als 20 g Netto-Explosivstoffmasse
  • Schwärmer und pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand.

So viel Feuerwerk dürfen Sie privat lagern

Wie viele Böller, Raketen und Knaller man privat lagern darf, hängt von der Nettoexplosivstoffmasse (NEM) ab. Diese gibt an, wie viel Explosivmasse die Feuerwerkskörper enthalten. Sie ist dabei nicht gleichzusetzen mit dem Gesamtgewicht. Die NEM wird separat auf der Verpackung angegeben. Dies sind die Obergrenzen für verschiedene Lagerstätten:

  • Bewohnter Raum: Maximal 1 kg NEM der Kategorie F1 und/oder F2.
  • Unbewohnter Raum: Maximal 10 kg NEM der Kategorie F1 und/oder F2.
  • Abgetrennte Gebäude ohne Wohnraum (z.B. Schuppen oder Garage): Maximal 15 kg NEM der Kategorie F1 und/oder F2.