Die Initiative zur Belebung der Innenstadt protestiert weiter – und lädt an diesem Mittwochabend zum Flashmob ein.

Sindelfingen - Ausgerechnet die wegen einer Anwohnerklage gerichtlich abgesagten Konzerte waren offenbar die Initialzündung für viele Sindelfinger zur Belebung der Innenstadt: Die Demonstranten, die im Juli und August an fünf Abenden auf dem Marktplatz lautstark gegen das Verbot der Veranstaltungsreihe „Sindelfingen rockt“ protestiert hatten, machen weiter.

 

An diesem Mittwoch laden sie wieder ein. Ein Konzert, wie ursprünglich geplant, wird es aber nicht geben. Aus den altbekannten Gründen: der Lärmschutz und eine Musikband vertragen sich nicht. Deshalb ruft Jörg Mornhinweg, der Sprecher der Initiative, zu einem Flashmob auf: „Wir treffen uns mit Freunden und Bekannten auf dem Marktplatz.“ Jeder solle etwas zu trinken und zu essen einpacken. Vielleicht bringt auch der eine oder andere ein Instrument mit – und es gibt doch noch Musik. Um 18 Uhr soll es losgehen. Und wann ist Schluss? „Open end. Jeder bleibt, solange er möchte“, sagt Mornhinweg. Eine Genehmigung der Stadtverwaltung brauchen die Initiatoren nicht für das Picknick. „Das ist keine Veranstaltung. Der Marktplatz ist dafür da, dass man sich zwanglos treffen kann“, sagt Jan Gaiser, der Citymanager der Stadt.

Juristisch enger Rahmen für Veranstaltungen

Er begrüßt die Aktionen der Initiative. Sehr gerne hätte er dieser auch eine Veranstaltung ermöglicht. Dafür hatte Mornhinweg angefragt. Doch das Ordnungsamt der Stadt konnte seine Einwilligung so kurzfristig nicht geben. „Wir müssen jetzt nach dem Gerichtsurteil genau prüfen, welche Veranstaltungen in den juristisch eng gesteckten Rahmen passen“, erklärt Gaiser. Der City-Manager steckt momentan im Dilemma. Einerseits ist da sein ausdrücklicher Auftrag, für die Belebung der Innenstadt zu agieren. Andererseits schwebt wie ein Damoklesschwert die rechtliche Situation über ihm.

Der Hintergrund: einigen Anwohnern des Marktplatzes ist es im Juli gelungen, mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht sehr kurzfristig die beliebten fünf Konzerte „Sindelfingen rockt“ auf dem Marktplatz zu verhindern. Weitere Klagen gegen andere Events hält die Stadt für möglich.

„Laut Gesetz hat man pro Jahr 18 Tage für außergewöhnliche Veranstaltungen in der Innenstadt, an denen es dann auch mal etwas lauter sein darf“, sagt Gaiser. Das Problem sei aber, dass es keine klare Definition von „außergewöhnliche Veranstaltung“ gebe. „Sindelfingen rockt“ zählte das Gericht jedenfalls nicht dazu. Denn ein Rockkonzert könne überall stattfinden, dafür brauche man nicht den Marktplatz, lautete die Begründung. Und tatsächlich: die Konzertreihe zog um, auf den Parkplatz des Möbelhauses Hofmeister – „und hat dort ja auch funktioniert“, sagt Gaiser.

Außergewöhnliche Veranstaltungen sind in Maßen erlaubt

In Sindelfingen hält er das traditionsreiche Internationale Straßenfest, den Feuerabend der Innenstadthändler und den verkaufsoffenen Sonntag für „außergewöhnlich“, weil selten. „Besondere Märkte, die stattfinden, zählen wir aber zum Beispiel nicht dazu.“ Für zusätzliche Veranstaltungen würde man jetzt ein Prozedere für die Genehmigung erarbeiten.

Gaiser selbst arbeitet bereits an der Organisation der nächsten Veranstaltungen. Am 5. Oktober findet wieder die Sindelfinger Musiknacht statt, bei der Bands in Kneipen der Stadt auftreten. „Dieses Mal machen 20 Lokale mit“, sagt Gaiser. Ein weiterer Event ist für den 8. November geplant. Beim Weinspaziergang schenken viele Händler Weine aus, die man probieren und dann gleich kaufen kann.

Doch Gaiser hofft auch auf weitere spontane Aktionen der Initiative zur Belebung der Innenstadt. Jörg Mornhinweg und sein Team wollen zunächst ausprobieren, wie der Treff auf dem Marktplatz ankommt. Bei guter Resonanz seien weitere Aktionen nicht ausgeschlossen.