In Sindelfingen besteht ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik. Feuerwerkskörperzünden in der Nähe von Fachwerkhäusern und in bestimmten öffentlichen Bereichen ist verboten.

Sindelfingen/Kreis Böblingen - Die Bundesregierung hat ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik der Kategorie 2 beschlossen. Silvesterfeuerwerk kann daher für den Jahreswechsel 2021/2022 nicht gekauft werden. Personen, die noch Pyrotechnik aus den Vorjahren besitzen, sollten vorsichtig und verantwortungsbewusst damit umgehen, um Unfälle und Brände zu vermeiden. Das teilt die Stadt Sindelfingen mit.

 

Wegen erhöhter Brandgefahr ist es bundesweit verboten, in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern Feuerwerkskörper anzuzünden. Viele brandempfindliche Gebäude befinden sich in den Kern- und Altstädten. Auch außerhalb in den Ortschaften stehen Fachwerkhäuser, in deren Nähe keine Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen. Generell gilt das Verbot auch in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen, in der Nähe von Oberleitungen, Tankstellen, leicht entzündlichen Gegenständen und Dachvorsprüngen.

Ein besonderes Augenmerk sollten Verbraucher auf die zwei unterschiedlichen Kategorien von Feuerwerksartikeln legen. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 sind Knallerbsen, Knallbonbons, Tischfeuerwerke, Wunderkerzen und Partyknaller. Zur mit Verkaufsverbot belegten Kategorie 2 zählen Raketen, Batterien, Knallkörper, Sonnenräder oder China-Böller. Für den Umgang mit pyrotechnischen Produkten der Kategorie 1 gilt ein Mindestalter von zwölf, für die Kategorie 2 von 18 Jahren, so die Pressemitteilung der Stadt Sindelfingen.

Wegen Corona gelten zudem verschärfte Regeln an Silvester. Auch um der Gefahr von überlasteten Kliniken vorzubeugen, ist die Anzahl von Personen, die sich treffen dürfen, begrenzt. Das sind in Innenräumen maximal zehn geimpfte oder genesene Personen über 13 Jahren. Bei einer ungeimpften Person lautet die Regel: ein Haushalt plus zwei weitere Personen. Im Freien dürfen maximal 50 Menschen zusammenkommen, wobei die Kommunen die Grenze per Ansammlungsverbot auf zehn herabsetzen dürfen.