Was spricht gegen eine Sitzbank vorm Haus? Nichts – vor allem wenn das Umfeld schön gestaltet ist, findet unser Autor. Dort die Stadt verbietet die Nachbarschaftsbank vor dem Haus.

Stuttgart - Liebes Ordnungsamt, ist das wirklich dein letztes Wort? Muss die privat aufgestellte Nachbarschaftssitzbank auf dem öffentlichen Bürgersteig wirklich weg? Egal, wie dekorativ sie eingebettet ist? Die Privatbank ist zu entfernen, sagt das Amt für Öffentliche Ordnung. Aufgrund „stadtgestalterischer Vorgaben“ gebe es dafür „generell keine Genehmigung“. Mal anders gefragt: Welche „stadtgestalterischen Vorgaben“ erfüllen denn die E-Scooter auf den Gehwegen? Nichts gegen E-Mobilität, aber während man die potthässlichen Plastik-Dinger auf den Bürgersteigen gewähren lässt, zieht die Stadt den Leuten die hölzerne Sitzbank vor dem eigenen Haus unter dem Allerwertesten weg.