Robert Habecks Klimaministerium, das Umweltbundesamt und die Verbraucherzentralen sprechen sich jetzt gemeinsam für Erleichterungen bei Steckersolargeräten aus. Dabei sind vor allem zwei Themen im Fokus.

Klima & Nachhaltigkeit: Judith A. Sägesser (ana)

Seit sich der Markt für Balkonkraftwerke so dynamisch entwickelt wie in in den vergangenen Monaten, geraten auch die Hürden für diese Möglichkeit der privaten Stromproduktion in den Blick. Denn einerseits gelten die Steckersolargeräte als niederschwellige Energiequelle. Andererseits ist es für Mieter, aber auch für Mitglieder von Eigentümergemeinschaften nicht immer trivial, sich den Wunsch nach einem Sonnenkraftwerkchen auf dem Balkon oder an der Fassade zu erfüllen. Mieter brauchen zum Beispiel das Okay vom Vermieter, Eigentümer von den Miteigentümern. Das ist aber nicht die einzige Hürde.

 

Drei Akteure nehmen nun zwei andere Themen auf in Stellungnahmen, zwar getrennt voneinander, aber dennoch konzertiert: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Umweltbundesamt sowie der Bundesverband der Verbraucherzentralen fordern, kurz zusammengefasst, dass zum einen der normale Schutzkontaktstecker (Schuko-Stecker) zum neuen Normal erklärt wird, zum anderen, dass die erlaubte Leistung der Steckersolargeräte von 600 auf 800 Watt in der Spitze erhöht wird – auf EU-Ebene gilt bereits die 800-Watt-Grenze.

Das sagt Robert Habecks Staatsminister dazu

Patrick Graichen, Staatssekretär in Robert Habecks Ministerium, begrüßt den Trend zum Balkonkraftwerk. „Sie bringen die Nutzerinnen und Nutzer unmittelbar mit erneuerbaren Energien in Berührung, steigern deren Akzeptanz, wirken sich kostendämpfend auf den eigenen Stromverbrauch aus und führen möglicherweise auch dazu, diesen stärker zu hinterfragen“, schreibt Graichen. Um weitere Hindernisse zu tilgen, spricht er sich für einen Anschluss ans Hausnetz mit dem normalen Schuko-Stecker aus, „sofern die übrigen Sicherheitsanforderungen im Rahmen der Produktnorm erfüllt sind“. Zudem: „Um die Energiewende schnellstmöglich auch bei Kleinstanlagen voran zu bringen, schlage ich vor, die maximale Scheinleistung für Steckersolargeräte auf 800 Watt anzuheben.“

Eine Stellungnahme des Umweltbundesamts ist in beiden Punkten fast wortgleich. Und auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen reiht sich ein: „Die deutschen Regelungen sollten an den europäischen Standard angepasst werden“, heißt es mit Blick auf die 800-Watt-Grenze. Und zur Stecker-Frage: „Auch Untersuchungen an gealterten Elektroinstallationen ergaben, dass durch die Nutzung von Schuko-Steckern keine Gefährdung durch Temperaturerhöhung besteht.“

Beide Punkte – Stecker und Leistungsgrenze – waren auch Thema in einem Positionspapier des Verbands Elektrotechnik (VDE) vom Januar. Aktuell wird eine Produktnorm für Balkonkraftwerke erarbeitet. In diesem Zusammenhang hatte sich der VDE für eine Duldung des Schuko-Steckers und die Heraufsetzung der Watt-Grenze ausgesprochen. Nun gehe es um die Umsetzung, schreibt der Bundesverband der Verbraucherzentralen in seiner Stellungnahme.