Wenn die Temperaturen, wie diese Woche in Stuttgart, weit über 30 Grad steigen, ist das Bedürfnis nach „Hitzefrei“ groß. Doch welche Rechte haben Schüler und Arbeitnehmer?

Stuttgart - Wenn die Temperaturen morgens um 11 Uhr über 25 Grad steigen, hoffen viele Schüler auf Hitzefrei. Diesen Wunsch kann in Baden-Württemberg der Rektor oder die Rektorin der Schule erfüllen. Entscheidet die Schulleitung, dass der Unterrichtserfolg nicht garantiert ist, kann nach der vierten Stunde das magische Wort „Hitzefrei“ fallen. Außen vor bleiben dagegen Oberstufen- sowie Berufsschülerinnen und Schüler. Sie müssen schwitzend im Unterricht verharren oder auf einen Ausflug zu einem Schattenplatz hoffen. Ebenso ist es in Ganztagesschulen, dort kann jedoch in Absprache mit den Eltern "Hitzefrei unter Aufsicht" gewährt werden.

 

Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat online alle Kriterien veröffentlicht, unter denen Hitzefrei erteilt werden kann. Ein weiterer Faktor ist, dass Schülerinnen und Schülern, die nach dem Unterricht nach Hause fahren, bei Hitzefrei bis zur nächsten Gelegenheit zur Heimfahrt Aufenthaltsräume zur Verfügung stehen müssen. Benachbarte Schulen sollten sich zudem abstimmen und möglichst gleichmäßig entscheiden.

Ähnlich wie Oberstufenschülern geht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, denn sie haben ebenfalls kein Recht auf einen freien Tag. Schutzlos die Hitze im Büro hinnehmen müssen sie allerdings auch nicht. Denn die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Regeln für Arbeitsstätten (ASR) legen die Bedingungen am Arbeitsplatz fest.

Welche Rechte haben Arbeitnehmer?

Generell gilt: Die Raumtemperatur sollte laut ASR nicht mehr als 26 Grad Celsius betragen. Wenn es im Sommer heißer wird, muss der Arbeitgeber für Schutzmaßnahmen sorgen. Dazu gehört vor allem der Sonnenschutz durch Jalousien, hinterlüftete Markisen oder andere Systeme. Arbeiten müssen Beschäftigte aber auch bei Temperaturen von mehr als 35 Grad.

Welche Möglichkeiten gibt es bei mehr als 30 Grad noch?

Steigt die Temperatur im Raum auf mehr als 30 Grad an, muss der Arbeitgeber weitere Maßnahmen treffen. Möglich ist, dass die Kleidungsregelung gelockert oder Getränke angeboten werden. Aber auch das Lüften am Morgen oder das Ausschalten elektrischer Geräte werden in den Regeln beispielhaft genannt.

Können Arbeitnehmer zu anderen Arbeitszeiten kommen?

Bei mehr als 30 Grad Lufttemperatur im Raum schlagen die ASR vor, die Arbeitszeiten bei einer Gleitzeitregelung zu verlagern. Ob das im einzelnen Fall möglich ist, sollte mit dem Arbeitgeber geklärt werden.

Für wen wird das Arbeiten dann gefährlich?

Wer schwere körperliche Arbeit verrichtet, undurchlässige Arbeits- und Schutzkleidung trägt, schwanger, stillende Mutter oder gesundheitlich vorbelastet ist, gilt als gefährdet. Ein ärztliches Attest kann von der Arbeit unter unzumutbaren Bedingungen befreien.