Während auf der einen Seite schon kräftig in die Höhe geplant wird, gilt für die andere jetzt eine Veränderungssperre. Genauer gesagt für das Gebiet um die Agnes-Miegel-Straße, das zwischen Feuerbacher-, Stuttgarter-, Annette-Kolb- und Herderstraße liegt. Für das soll ein Bebauungsplan erarbeitet werden. Bis dieser fertig ist, gilt die Veränderungssperre. Ausnahmen können Bauherren aber beantragen, teilt die Stadt mit.

 

Für das Vorhaben gibt es zwei Gründe. Zum einen gibt es nur für vereinzelte Teile ältere Bebauungspläne und einen Baulinienplan von 1949. Baugesuche wurden deshalb zumeist nach dem Baugesetzbuch entschieden, ohne Gestaltungsspielraum für die Stadt. Der andere Grund ist das Vorhaben der Kreissparkasse, ihren Sitz in der Grabenstraße komplett neu zu bauen und Mietwohnungen zu errichten.

Die Stadt sieht darin eine Möglichkeit, für die Sonnenkreuzung – einen der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte – einen „ausreichend dimensionierten Kreuzungsbereich“ zu schaffen. Deshalb ist die Kreuzung Teil des Bebauungsplan. Zudem will die Stadt ein städtebauliches Konzept für das Gebiet erarbeiten.

Es werde weitere Untersuchungen geben, wie an neuralgischen Punkten für eine Entlastung gesorgt werden könne. Dies betrifft nicht nur die Sonnenkreuzung, sondern auch die Hirschbrunnenkreuzung, den Abzweig der Strohgäustraße sowie den Kreisel auf dem Engelberg, für die ebenfalls der Verkehr gezählt wurde.

Die Gegenseite wird geordnet

Während auf der einen Seite schon kräftig in die Höhe geplant wird, gilt für die andere jetzt eine Veränderungssperre. Genauer gesagt für das Gebiet um die Agnes-Miegel-Straße, das zwischen Feuerbacher-, Stuttgarter-, Annette-Kolb- und Herderstraße liegt. Für das soll ein Bebauungsplan erarbeitet werden. Bis dieser fertig ist, gilt die Veränderungssperre. Ausnahmen können Bauherren aber beantragen, teilt die Stadt mit.

Für das Vorhaben gibt es zwei Gründe. Zum einen gibt es nur für vereinzelte Teile ältere Bebauungspläne und einen Baulinienplan von 1949. Baugesuche wurden deshalb zumeist nach dem Baugesetzbuch entschieden, ohne Gestaltungsspielraum für die Stadt. Der andere Grund ist das Vorhaben der Kreissparkasse, ihren Sitz in der Grabenstraße komplett neu zu bauen und Mietwohnungen zu errichten.

Die Stadt sieht darin eine Möglichkeit, für die Sonnenkreuzung – einen der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte – einen „ausreichend dimensionierten Kreuzungsbereich“ zu schaffen. Deshalb ist die Kreuzung Teil des Bebauungsplan. Zudem will die Stadt ein städtebauliches Konzept für das Gebiet erarbeiten.