Wenn Sie sich schon immer gefragt haben, ob Sie sonntags Wäsche waschen dürfen: Hier ist die Antwort.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Ist es erlaubt, am Sonntag Wäsche zu waschen?

Grundsätzlich dürfen Sie Ihre Wäsche auch am Sonntag waschen. Der Deutsche Mieterbund schreibt hierzu: „Normale und typische Haushaltsgeräte darf der Mieter jederzeit in der Wohnung nutzen. Dies gilt auch für Geräte, die Geräusche und Lärm verursachen, wie zum Beispiel Staubsauger.“ Geräusche von Waschmaschinen seien weiterhin als sozialadäquate Lärmbeeinträchtigungen hinzunehmen.

 

Was als sozialadäquate Lärmbeeinträchtigung gilt oder nicht, müsste im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden. Als grobe Faustregel gilt jedoch die Zimmerlautstärke. Moderne Waschmaschinen sollten in der Regel nicht lauter sein. Bei älteren Geräten, Unwucht oder Defekten kann die Lärmbeeinträchtigung jedoch das übliche Maß übersteigen. Letztendlich könnte jedoch nur eine Lärmmessung Aufschluss darüber geben, ob eine Waschmaschine zu laut ist.

Übrigens fällt das maschinelle Wäschewaschen auch nicht unter das Arbeitsverbot für Feiertage, wie das Oberlandesgericht Köln entschied. Es handle sich um eine unaufschiebbare Arbeit, die zur Befriedigung dringender häuslicher Bedürfnisse erforderlich sei.

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Darf ich während der Ruhezeiten Wäsche waschen?

Die Ruhezeiten unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde. Auch können in der Hausordnung gesonderte Ruhezeiten festgelegt werden. In der Regel gilt die Nachtruhe jedoch von 22:00 bis 7:00 Uhr und die Mittagsruhe von 12:00 bzw. 13:00 bis 15 Uhr. Ob zu diesen Zeiten gewaschen werden darf, ist rechtlich nicht ganz eindeutig. In einem Gerichtsurteil des Landgerichts Freiburg aus dem Jahr 2013 steht zum Beispiel: „Halte sich der Mieter innerhalb der gebotenen Rücksichtnahme und der Ruhezeiten, so müssen andere Mieter die mit dem Betrieb der Maschinen einhergehenden Geräusche hinnehmen.“

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In einem ähnlichen Fall aus demselben Jahr, der vor dem Amtsgericht Eschweiler ausgetragen wurde, heißt es zur Nutzung der Waschmaschine: „Denn das Interesse des Mieters, die Wäsche in seinen eigenen Räumen nach seinen jeweiligen zeitlichen Möglichkeiten waschen zu können, wenn auch unter Beachtung der im Hause allgemein einzuhaltenden Ruhezeiten, […].“

Demnach dürfte die Nutzung der Waschmaschine innerhalb der Ruhezeiten unzulässig sein. Inwiefern solche Nebensätze in diesen Gerichtsurteilen auf Einzelfälle (z.B. für Schichtarbeiter) Anwendung finden und welche Rolle dabei die Lautstärke der Waschmaschine spielt, ist eine andere Frage. Grundsätzlich empfiehlt es sich jedoch, die Wäsche nicht während der Ruhezeiten zu waschen. So gehen Sie auf Nummer sicher und schonen das Verhältnis zu Ihren Nachbarn.

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Wie sieht es mit Gemeinschaftsräumen aus?

Falls die Waschmaschine nicht in Ihrer Wohnung steht und Sie einen Gemeinschaftsraum nutzen, sollten Sie einen Blick in die Hausordnung oder Ihren Mietvertrag werfen. Die dort festgelegten Nutzungs- und Ruhezeiten sind rechtlich bindend. Ist dort ein Waschverbot für den Sonntag festgehalten, müssen Sie sich daran halten.

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