Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden, dass das Album „Sonny Black“ von Bushido an Minderjährige verkauft werden darf. Es war zwischenzeitig auf den Index für jugendgefährdende Medien gesetzt worden.

Münster - Bushidos umstrittenes Album „Sonny Black“ darf nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster wieder an Minderjährige verkauft werden.

 

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, die die Platte 2015 auf den entsprechenden Index gesetzt hatte, habe nicht sorgfältig genug zwischen Jugendschutz und Kunstfreiheit abgewogen, entschieden die Richter.

Die Bundesprüfstelle hatte die Indizierung damit begründet, dass in den Texten Gewalt und ein krimineller Lebensstil verherrlicht würden. Zudem seien viele Textpassagen frauen- und homosexuellenfeindlich.