Der Solidaritätszuschlag bleibt. Der Bundesfinanzhof hat ihn für verfassungskonform erklärt. Doch es gäbe andere Wege zu mehr sozialer Gerechtigkeit, meint StZ-Autor Armin Käfer.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Ist der Solidaritätszuschlag ein Instrument der sozialen Gerechtigkeit? Die Frage bleibt umstritten. Das oberste deutsche Finanzgericht hält die Sonderabgabe zulasten von Besserverdienern jedenfalls für verfassungsgerecht. Für Bundesfinanzminister Christian Lindner ist dieses Urteil zugleich ein Grund zur Freude und ein Ärgernis. Die gute Nachricht für ihn: Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe bleiben der Staatskasse erhalten; Rückerstattungen, die ein gewaltiges Loch in Lindners Budget gerissen hätten, fallen fürs Erste nicht an. Doch als Liberaler ist ihm der Soli ein Dorn im Auge. Er würde ihn gerne abschaffen, da auf diesem Wege ausgerechnet Bürger, die ohnehin schon einen Großteil der Einkommensteuer aufbringen, einseitig belastet werden.