Die Jobcenter müssten Arbeitslosen wöchentlich 20 FFP2-Masken stellen, urteilten Karlsruher Richter. Bundesweit weckten sie damit Ansprüche – die andere Juristen nun mühsam wieder einfangen müssen.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Urteile des Sozialgerichts Karlsruhe finden gewöhnlich keine breite Beachtung. Doch der Beschluss, den die 12. Kammer im Februar bekannt gab, sorgt seither bundesweit für Furore. Landauf, landab berufen sich Kläger auf die Eilentscheidung zu Corona-Schutzmasken für Arbeitslose, die in mehrerlei Hinsicht ziemlich weit geht. Bis nach Sachsen sind Gerichte bemüht, die geschürten Erwartungen zu dämpfen.