Das Volksbegehren zu den gebührenfreien Kitas sollte die SPD wieder ans Volk und in die öffentliche Wahrnehmung katapultieren. Innenminister Strobl aber hält die Initiative für verfassungswidrig. Die Genossen schäumen vor Wut.

STUTTGART - Der Antrag der SPD auf Zulassung eines Volksbegehrens für gebührenfreie Kitas ist vom Innenministerium am Montag abgelehnt worden. Innenminister Thomas Strobl (CDU) erklärte nach Prüfung durch das Ministerium und eine externe Kanzlei, das Volksbegehren sei unzulässig. Die SPD wird gegen die Entscheidung Klage beim Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg erheben.

 

Strobl berief sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Gebührenfreiheit für Privatschulen in Schleswig-Holstein. Danach sind Volksinitiativen ausgeschlossen, wenn der Staatshaushalt wesentlich beeinflusst wird. Als wesentlichen Eingriff hat das Bundesverfassungsgericht gewertet, wenn das finanzielle Volumen des Volksentscheids 0,5 bis 0,7 Prozent des Staatshaushalts umfasst. Verschiedene Landesverfassungsgerichte haben geringere Anteile festgelegt.

Das Projekt kostet zu viel Geld

Gebührenfreie Kindergärten in Baden-Württemberg würden nach Angaben des Kultusministeriums 523 Millionen Euro kosten, das wäre ein Prozent des Landesetats. Auch betreffe der Antrag der SPD Abgabengesetze. Darüber dürfe es aber in Baden-Württemberg keine Volksabstimmungen geben. Schließlich sei offen, ob das Land überhaupt noch ein solches Gesetz erlassen dürfe, nachdem der Bund im Gute-Kita-Gesetz festgelegt habe, dass Kindergartenträger Gebühren staffeln müssten.

SPD-Chef Andreas Stoch nennt die Entscheidung des Innenministeriums falsch. Eine einfache Übertragung der Entscheidungen anderer Landesverfassungsgerichte und des Bundesverfassungsgerichts sei nicht möglich, da die Landesverfassung Baden-Württembergs andere Formulierungen enthalte. Über die unterschiedlichen rechtlichen Auffassungen hinaus sagte Stoch: „Das ist eine politisch motivierte Entscheidung. Die Landesregierung hat offensichtlich inhaltlich ein Problem und fürchtet die Angelegenheit politisch“, vermutete er in einer eilends einberufenen Pressekonferenz, nachdem der SPD der Bescheid zugegangen war.

Chance vertan?

„In dieser Regierung herrscht offensichtlich nackte Panik aus Angst vor dem Volk“, sagte Stoch und attackierte vor allem die Grünen. Sie hätten beim Thema mehr direkte Demokratie an Glaubwürdigkeit verloren. „Das ist Kretschmanns Sündenfall“, klagte Stoch. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) betonte, die Entscheidung sei das Ergebnis der rechtlichen Prüfung, die gesetzlich vorgeschrieben sei. „Es handelte sich um eine rein verfassungsrechtliche Prüfung, politische Erwägungen spielen keine Rolle.“

Der Verein Mehr Demokratie nannte die rechtliche Begründung des Innenministeriums fragwürdig und sieht Auslegungsspielraum für eine Zulassung . Es wäre das erste Volksbegehren im Südwesten gewesen, nachdem in der Landesverfassung die Hürden für die direkte Demokratie gesenkt wurden.