Herr F. wog noch 34 Kilo, als er aus dem Krankenhaus entlassen wurde. Wegen der Bestrahlungen gegen den Zungenkrebs konnte er seinen Mund nicht mehr öffnen.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - 47 Zurzeit geht es Herrn F. wieder schlechter: Die Folgen seiner Kehlkopfkrebserkrankung machen ihm zu schaffen. Nur mithilfe einer Kanüle kann er sprechen. Die muss er immer tragen, und anfangs wurde sie täglich von einem Pflegedienst gereinigt und eingesetzt. „Ich mache das jetzt selbst“, sagt Herr F. Er hat gelernt, damit umzugehen, und sagt: „Ich bin lieber für mich allein.“ Sprechen kann er gut mit dem Hilfsmittel dank der Therapie bei einer Logopädin. Bei ihr ist er immer noch in Behandlung.

 

Herr F. ist Ende fünfzig und hat seit sieben Jahren eine nicht mehr enden wollende Leidensgeschichte. „Von 2014 bis 2016 war ich dauernd im Krankenhaus“, erzählt er. Zuerst wurde bei ihm Lymphknotenkrebs diagnostiziert. Die Knoten wurden entfernt. Er dachte, nun sei alles in Ordnung. Schon ein Jahr später kam die zweite Hiobsbotschaft: Zungenkrebs. Es folgten eine Chemotherapie und Bestrahlungen. „Als ich ins Krankenhaus kam, wog ich 63,5 Kilogramm. Als ich wieder rauskam, waren es noch 34,2 Kilogramm.“ Herr F. konnte lange nicht mehr essen. „Meinen Mund konnte ich gar nicht mehr öffnen. Das kam von den Bestrahlungen“, erklärt er.

Astronautenkost durch die Magensonde

Er musste durch eine Magensonde ernährt werden. „Da kam jeden Tag ein Lieferant und hat mir Astronautenkost gebracht.“ Dreimal am Tag wurden die Nahrungsbeutel an die Magensonde angeschlossen. Ein halbes Jahr machte dies der Pflegedienst. Danach konnte er es alleine. „Ich habe es einfach mal probiert.“ Zwei Jahre lebte er mit der Magensonde. „Ich konnte damit aus dem Haus. Der Schlauch ist ja unter dem T-Shirt verschwunden.“ Heute kann Herr F. wieder essen und trinken. „Ich koche täglich für mich“, sagt er. Heute wiegt er über 72 Kilo. Herr F. lebt alleine, seine Geschwister wohnen in Norddeutschland. Seinen Alltag bewältigt er alleine.

Haushalten mit 230 Euro im Monat

„Ich kann überhaupt nichts mehr arbeiten. Es bleibt mir sofort die Luft weg“, erklärt er. Einkaufen geht er selbst. Herr F. ist dreimal geimpft gegen Corona. Deshalb kann er es wagen, trotz seines Gesundheitszustands in den Supermarkt zu gehen. Vor seiner Erkrankung war er bei einem Gebäudereinigungsunternehmen beschäftigt, und er war Raucher. „Selbst gedreht habe ich.“ Er lebt von 340 Euro Grundsicherung. Davon geht noch der Strom ab, die Miete bezahlt das Sozialamt. „Manchmal ist es schon knapp. Mir bleiben oft nur 230 Euro im Monat“, sagt er. Herr F. braucht dringend eine neue Matratze. Die alte ist durchgelegen, und Herr F. bekommt deshalb Rückenschmerzen.

Die blinde Frau braucht ein paar Möbelstücke

Stuttgart - 48 Frau N. lebt seit einigen Monaten in einer barrierearmen Wohnung, ein großes Glück für sie. Sie ist fast blind. Vor einiger Zeit hat sie ein entzündliches Darmleiden bekommen. Dieses hat sich im vergangenen Jahr erheblich verschlechtert, und die Frau Mitte dreißig hat starke Schmerzen. Sie musste deshalb stationär im Krankenhaus behandelt werden.

Vor ihrem Umzug hatte sie ein Ein-Zimmer-Apartment und kaum Möbel. Die Treppe in den dritten Stock schaffte sie nicht mehr aus eigener Kraft. Frau N. erhält Grundsicherung und Blindenhilfe. Sie ist erwerbsunfähig. Nun muss sie das Darlehen für die Umzugskosten und die Kaution für die Wohnung in Raten abbezahlen. Das reizt alle ihre finanziellen Möglichkeiten aus. In ihrer Wohnung benötigt sie noch einen Schrank für das Wohnzimmer und ein Schuhregal.

Die Stromnachzahlung sprengt das Budget

Stuttgart - 49 Zum ersten Mal lebt Herr D. mit Anfang dreißig in einer eigenen Wohnung. Bereits im Jugendalter erkrankte er an Depressionen und war seither immer in therapeutischen Wohngemeinschaften untergebracht. Sein Gesundheitszustand hat sich mittlerweile stabilisiert, und Herr D. hatte einen Job auf dem zweiten Arbeitsmarkt. Doch den hat er durch die Coronapandemie verloren.

Nun hat sich herausgestellt, dass der Abschlag für die Stromkosten in seiner Wohnung zu niedrig angesetzt war. Herr D. muss 500 Euro an das Energieunternehmen nachzahlen. Er lebt von Grundsicherung und sucht wieder nach einer Beschäftigung auf dem zweiten Arbeitsmarkt. Dies ist angesichts der Situation durch Corona nicht einfach. Die Nachzahlung für den Strom kann er aus eigenen Mitteln nicht bezahlen und braucht eine finanzielle Unterstützung.

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