Die schweren körperlichen und psychischen Verletzungen in seiner Kindheit verkraftet Herr V. bis heute nicht. Er war Opfer sexueller Gewalt.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - Nachts verfolgen ihn seine Peiniger, aber auch tagsüber gerät Herr V. im Alltag immer wieder in Situationen, die ihn an die brutalen und furchtbaren Erlebnisse in seiner Kindheit und Jugend erinnern. In solchen Momenten ist er nahezu handlungsunfähig. Und sie haben ihn in der Vergangenheit immer wieder in eine neue Opferrolle gedrängt. Herr V. wurde häufiger belogen, betrogen und ausgenutzt, ohne dass er er es rechtzeitig bemerkt hätte.

 

Schwerste Persönlichkeitsstörung

Dies alles sind die psychischen Folgen schwerster sexueller Gewalt, der Herr V. vor Jahrzehnten ausgesetzt war. Er ist seit Langem in psychologischer Behandlung. Unter anderem wurde er zu kinderpornografischen Handlungen und zur Prostitution gezwungen. Heute ist er fünfzig Jahre alt und leidet immer noch unter den Folgen. Sein Selbstwertgefühl ist stark gestört. So ist er der Meinung, er sei es nicht wert, Hilfe zu bekommen. Diese erhielt er vor Kurzem über seine Therapeutin, damit er sein völlig zerstörtes Gebiss wieder herstellen lassen konnte. Finanziert wurde ein Teil der Zahnbehandlung über den Fonds sexueller Missbrauch des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Allerdings muss Herr V. 3000 Euro an den Behandlungskosten selbst bezahlen.

Corona-Pandemie trifft hart

Nun hat ihn die Corona-Pandemie hart getroffen. Erst vor Kurzem fand er nach einer sehr unguten Zeit an seinem früheren Arbeitsplatz eine neue Anstellung in der Gastronomie. Er ist gelernter Koch. In einer anderen Stadt konnte er so einen Neustart machen und dort eine schwer kranke Freundin unterstützen.

Wegen der Corona-Pandemie hat Herr V. seinen gerade erst gefundenen Arbeitsplatz wieder verloren. Jetzt plagen ihn deshalb massive Existenzängste. Seine Ersparnisse muss er zur Finanzierung des Eigenanteils der Zahnsanierung verwenden, und seine kleine Rente reicht kaum. Eine neue Anstellung ist angesichts der derzeitigen Lage nicht in Sicht.

Kein Geld für die Fahrkarte

Herr V. ist weiterhin an seinem früheren Wohnort bei der vertrauten Therapeutin in Behandlung. Die Therapie ist für ihn existenziell notwendig, um die Traumata durch die sexuelle Gewalt zu verarbeiten und irgendwann zur Ruhe zu kommen. Alle zwei Wochen sind die Behandlungstermine. So kommen für ihn pro Monat 80 Euro Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zusammen. Das kann er sich in seiner gegenwärtigen Lage nicht mehr leisten und benötigt eine Unterstützung für die Fahrtkosten für mehrere Monate beziehungsweise bis er wieder eine Arbeit in der Gastronomie gefunden hat.

So können Sie helfen

Iban: DE53 6005 0101 0002 2262 22Baden-Württembergische BankBic/Swift: SOLADEST600 Kennwort „Hilfe für den Nachbarn“

Datenschutzhinweis: Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name veröffentlicht werden soll.

Alle weiteren Informationen zur Spendenaktion „Hilfe für den Nachbarn“ e. V. finden Sie hier.

Die StZ dankt allen Spendern!

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
IBAN DE53 6005 0101 0002 2262 22
BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name veröffentlicht werden soll.