Frau F. ist chronisch psychisch krank. Jetzt hat sie den Mut gefasst, nach dem Tod ihrer Hündin wieder einen Vierbeiner zu sich zu nehmen. Ein Hund wäre wie ein Therapeut für sie.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Der neue Therapeut für Frau F. könnte vier Pfoten haben. Er soll ihr dabei helfen, den Weg aus dem tiefen Tal zu finden, in das sie ihre psychische Krankheit mit Zwangs-und Angststörungen immer wieder stürzt. Der Wunschtherapeut wartet im Tierheim in ihrem Wohnort und hat bisher als Straßenhund in einem osteuropäischen Land nur die Schattenseiten des Lebens gekannt.

 

Frau F. hatte 13 Jahre lang eine treue Hunde-Begleiterin und hat sie bis an ihr Lebensende vor etwa einem Jahr gut versorgt. Durch ihre Hündin war sie gezwungen, aus dem Haus zu gehen, sich zu bewegen und so konnte sie wenigstens beim Gassi-Gehen ihre vielen Probleme vergessen. Als die Hündin starb, war Frau F. am Boden zerstört. „Der Verlust des Hundes hat ein großes Loch in mein Leben gerissen“, klagt sie. Danach hat sie sich zuhause eingeigelt. „Es fiel mir schwer, die Wohnung zu verlassen. Ich habe daher auch wieder sehr an Gewicht zugenommen“, erzählt sie. Für die Tierschützer erfüllt Frau F. trotz ihrer Einschränkungen alle Kriterien, die ausschlaggebend sind, für die Vermittlung eines Tieres. Auch vom Vermieter hat Frau F. die Erlaubnis, wieder einen Hund bei sich zu halten.

Benno, so heißt der potenzielle Therapeut, könnte sofort bei ihr einziehen, denn einen Hundekorb mit Decken und die Näpfe sind noch da. Für Frau F. würde das stabilisierend wirken und ihr Lebensfreude zurückbringen. Die Frau Mitte fünfzig lebt seit ihrer Scheidung alleine. Ihr einziges Kind ist erwachsen und hat einen eigenen Hausstand. Frau F. bezieht Arbeitslosengeld II und hat es geschafft, ihre Schulden durch ein Insolvenzverfahren abzustottern.

Zum neuen Hundeglück fehlen Frau F. allerdings die 400 Euro, die sie für den Hund bezahlen muss. Das ist zum einen eine Art allgemeine Schutzgebühr, um sicher zu stellen, dass es sich um eine seriöse und ernst gemeinte Adoption handelt. Andererseits verlangen die Tierheime und Tierschutzorganisationen diesen Betrag, um damit die Kosten für die Impfungen, für die vorherige Unterbringung samt Futter und wie im Fall von Benno den Transport nach Deutschland zu finanzieren. Der Betrag ist aber keinesfalls kostendeckend, denn die Tierschutzvereine arbeiten am Limit.

Für Frau F. und für Benno wäre es die absolute Win-win-Situation, wenn sie zusammenkommen könnten. „Hilfe für den Nachbarn“ will Frau F. und Benno mit einer Spende helfen, dass es klappt.

Trotz Vollzeitjob ist die Familie arm

Der Familienvater arbeitet Vollzeit und trotzdem reicht das Geld nie. Die fünfköpfige Familie erhält deshalb zusätzlich aufstockende Leistungen vom Jobcenter, gleichzeitig aber muss sie Raten an das Jobcenter zurückbezahlen, weil dieses eine Zeit lang zu viel an die Familie ausbezahlt hatte. Diese Falschberechnung war nicht die Schuld von Herrn und Frau J. Rücklagen können sie so trotz Vollzeitbeschäftigung nicht bilden.

Herr und Frau J. sind vor acht Jahren aus Syrien nach Deutschland geflüchtet und haben sich hier gut integriert. Alle drei Kinder sind hier geboren. Das jüngste ist erst ein Jahr alt. In diesem Jahr war Frau J. wieder schwanger und es wurde bei einer Untersuchung eine schwere Schädigung des Kindes festgestellt. Dadurch war auch das Leben der Mutter in Gefahr. Die Schwangerschaft musste abgebrochen werden. Das belastet Frau J. seither in extremer Weise.

Die Familie benötigt zwei Betten für die beiden älteren Kinder. Beide gehen noch nicht zur Schule. Frau J. schläft mit den beiden Kindern im Doppelbett, das jüngste schläft im Kinderbett und Herr J. auf einer Matratze im Wohnzimmer. Beim Einzug in die kleine Wohnung hat die Familie gebrauchte Möbel erhalten. Zum Teil sind diese jetzt kaputt. Auch die billigen Matratzen sind schon durchgelegen und Frau J. hat Rückenprobleme. Ein Kleiderschrank fehlt völlig und die Familie würde sich sehr über einen Fernseher freuen. „Hilfe für den Nachbarn“ möchte der Familie J. diese Anschaffungen mit einer Spende ermöglichen.

Teures Ticket für vier Zonen

Das Haus der Lebenschance gibt jungen Menschen die Möglichkeit innerhalb eines Jahres den Hauptschulabschluss zu machen. Es ist eine Einrichtung, die sich an Jugendliche richtet, die aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen nicht oder nicht mehr eine Regelschule besuchen können. Herr S. ist 19 Jahre alt und musste wegen einer chronischen Krankheit die Schule abbrechen. Jetzt lernt er seit Juli dieses Jahres erfolgreich für den Abschluss. Dies ist bemerkenswert, weil der junge Mann täglich drei Stunden lang mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, um von seinem Wohnort ins Haus der Lebenschance zu kommen.

Die Einrichtung gilt als Institution zur Qualifizierung für den Arbeitsmarkt und nicht als Schule. Deshalb erhält Herr S. kein verbilligtes Schülerticket, auch das Jobcenter übernimmt die Fahrtkosten nicht. In den Sommermonaten half ihm das neun-Euro-Ticket über die Runden. Jetzt aber fallen die gesamten Kosten für vier Zonen an. Er lebt bei seiner Mutter, die nur ein geringes Gehalt hat. Der junge Mann würde 20 Euro pro Monat von seinem spärlichen Taschengeld für das Ticket selbst bezahlen. Es bleibt für das Jahr bis zum Abschluss dennoch ein Betrag von 1290 Euro offen. Die Spendenaktion will die Fahrtkosten übernehmen.

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
IBAN DE53 6005 0101 0002 2262 22
BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

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