Frau P. hatte sich darauf verlassen, dass das Jobcenter den Abschlag für Strom und Gas regelmäßig an das Energieunternehmen überweist. Das geschah nicht. Jetzt sie die Alleinerziehende auf einem Schuldenberg.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - 25 Die alleinerziehende Mutter hatte sich auf das Jobcenter verlassen. Das war ein Fehler, denn jetzt sitzt Frau P. auf Energieschulden in Höhe von fast 3000 Euro. Es droht ihr die Stromsperre, wenn die Summe nicht rasch beglichen wird.

 

Mahnungen im Briefkasten

Im Frühjahr 2018 hat sie zusammen mit ihrem Kind die Wohnung einer Baugenossenschaft bezogen. Frau P. lebte damals schon von Arbeitslosengeld II. Die Miete wird direkt vom Jobcenter an die Genossenschaft bezahlt und Frau P. hatte darum gebeten, auch die Abschlagszahlungen für Strom und Gas direkt an die EnBW zu überweisen. Dies geschah jedoch nicht und Frau P. wurde darüber auch nicht informiert. Schließlich häuften sich die Mahnungen des Energieanbieters und die alleinerziehende Mutter erfuhr beim Jobcenter, dass die Energiekosten nicht bezahlt worden waren. Auf ihre Beschwerde hin überwies das Jobcenter zwar die laufenden Abschläge, aber nicht in der berechneten Höhe.

Anwalt ohne Erfolg

Schließlich schaltete Frau P. einen Anwalt ein, weil es sich ihrer Meinung nach um ein Versäumnis des Jobcenter handelte. Der Anwalt konnte jedoch nichts für sie erreichen. Sie muss die Strom-und Gasnachzahlung begleichen. Vom Arbeitslosengeld II muss sie auch noch monatliche Raten an die Stadtkasse ihres Wohnortes abstottern, weil sie mit der Bezahlung der Kindergartengebühren in Rückstand geraten war.

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