Die Krankheit schreitet voran, aber Herr V. ist ein Kämpfer. Seitdem tagsüber die Hündin seines Sohnes bei ihm ist, kommt wieder Freude in sein Leben.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - An guten Tagen kann sich Herr V. mit Hilfe des Rollators in der Wohnung fortbewegen. An schlechten braucht er auch hier den Rollstuhl. Vor gut sechs Jahren ist er an Parkinson erkrankt, und sein Schicksal war 2016 schon einmal bei der Weihnachtsaktion von „Hilfe für den Nachbarn“ beschrieben worden. Damals konnte er noch gehen. Die Krankheit ist fortgeschritten. Der ehemalige Stuckateur, der auch schon mal ein kleines Schloss renoviert hatte, muss sich in sein Schicksal fügen. Wie die Krankheit verläuft, hat er bei seinem Vater hautnah mitbekommen. Auch er war an Parkinson erkrankt. Die Krankheit ist erblich. Genau vor einem Jahr zog aber auch ein kleines Glück in den Singlehaushalt von Herrn V. ein: Sein Sohn hat eine Hündin aus dem Tierheim adoptiert, tagsüber ist sie bei ihm. Abends nimmt der Sohn sie wieder zu sich. „Die hat mich schon dreimal vor einem Sturz bewahrt“, erzählt er gerührt. „Ich weiß nicht, warum, aber sie merkt es früher als ich, wenn es mir nicht gut geht. Dann kommt sie her, schleckt und legt sich vor mich.“ Seit die Hündin bei ihm ist, habe er sich verändert, sagt er: „Ich bin freundlicher geworden. Als Kranker fällt man ja immer wieder in ein Loch. Da bringt sie mich wieder raus.“ Die Nachbarn holen sie bei Bedarf zum Gassigang ab.

 

Hund schlägt Alarm bei Sturzgefahr

Herr V. hat das große Glück, dass sich seine Familie und seine Freunde um ihn kümmern. Die gehen mit ihm im Rollstuhl spazieren, kaufen ein, und wenn es ihm nicht gut geht, übernachtet auch jemand bei ihm. Deshalb benötigt er jetzt eine Couch, die sich zum Bett ausziehen lässt. Die alte ist durchgelegen. Bisher wohnt Herr V. in einer Wohnung im dritten Stock. Einen Aufzug gibt es nicht. Seine Helfer müssen ihn jetzt, wo es mit den Beinen nicht mehr klappt, auf der Treppe stützen, damit sie so ein Stockwerk nach dem anderen zusammen schaffen. „Oben brauche ich dann manchmal die Sauerstoffmaske, weil ich mich so angestrengt habe“, berichtet er.

Nun wird im Nachbarhaus demnächst eine Erdgeschosswohnung frei. Der Mietvertrag für Herrn V. liegt bereit. Aber er soll sie nach Behördenansicht nicht bekommen. Herr V. hat nach Jahren der Krankheit keine Ersparnisse mehr. Der Mann Anfang fünfzig lebt von seiner Erwerbsunfähigkeitsrente und bekommt aufstockend Grundsicherung. Das sind zusammen 1100 Euro.

Streit mit der Behörde

Das Landratsamt pocht darauf, dass eine Wohnung für ihn nicht mehr als 460 Euro kosten dürfe. Tatsächlich stehen ihm als Mensch, der einen Rollstuhl benötigt, 15 Quadratmeter mehr Wohnfläche als Nichtbehinderten zu. Die ebenerdige Wohnung mit kleinem Garten und – wie die bisherige – in der Nähe seiner helfenden Familienangehörigen kostet etwa das Doppelte des Satzes, den das Landratsamt veranschlagt. „Ich bin auch auf der Warteliste von gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften. Aber das dauert drei bis vier Jahre, bis ich da drankomme“, sagt er. Er braucht wegen der fortschreitenden Krankheit sofort eine behindertengerechte Wohnung. Herr V. hat Pflegegrad vier.

Der Streit mit der Behörde bereitet ihm schlaflose Nächte. Er hält die Situation nur schwer aus und kommt immer wieder ins Grübeln. Außerdem plagen ihn Existenzängste: „Das alles macht mich kaputt.“ Einmal habe man ihm bei der Besichtigung einer Wohnung direkt ins Gesicht gesagt, dass Kranke und Sozialhilfeempfänger nicht erwünscht seien. Herr V. braucht nun neben der Schlafcouch für immer wieder notwendige Nachtwachen eine neue Matratze und einen Zuschuss für Winterkleidung.

Jetzt kann das Kind zum Papa

Stuttgart - Der Einzug in die neue Wohnung war für Herrn S. in mehrfacher Hinsicht ein großer Tag. Die Suche nach bezahlbaren vier Wänden hatte lange gedauert, und nun kann der junge Mann endlich alle zwei Wochen sein kleines Kind bei sich beherbergen, so wie er es sich vorstellt. Herr S. zahlt regelmäßig Unterhalt für das Kind an seine Ex-Partnerin. Sie haben das gemeinsame Sorgerecht. Herr S. arbeitet Vollzeit, verdient aber nicht viel. Weil er keine Leistungen vom Sozialamt bezieht, erhält er auch keine Beihilfe für die Anschaffung von Möbeln. Er hatte zuvor in einer Wohngemeinschaft gelebt und besitzt deshalb kaum Mobiliar.

Deshalb benötigt er eine finanzielle Hilfe für die Anschaffung einer Waschmaschine und für Möbelstücke wie einen Schrank sowie Tisch und Stühle.

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