Die Frau Mitte dreißig ist ganz auf sich alleine gestellt: Die Pflege ihres schwerstbehinderten Kindes geht oft über ihre Kraft. Jetzt hat sie eine behindertengerechte Wohnung bezogen.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - Hinter manchem Spendenantrag für alltägliche Dinge wie einem Kühlschrank, einer Spülmaschine und einer Mikrowelle steckt ein schweres persönliches Schicksal, so wie das von Frau S. Sie benötigt die Haushaltsgeräte, weil sie in eine behindertengerechte Wohnung umgezogen ist. In der vorherigen musste sie ihren schwerbehinderten siebenjährigen Sohn zwei Stockwerke hochtragen. Ihr Ehemann ist vor zwei Jahren verstorben. Jetzt ist sie mit allem alleine.

 

Der Siebenjährige lernt Krabbeln

Das Kind ist zu hundert Prozent schwerst mehrfach behindert. Sie kann es nicht aus den Augen lassen, weil es keine Gefahren einschätzen kann. Der Junge kann nicht alleine auf einem Stuhl oder auf dem Bett sitzen. Er muss noch gewickelt werden und lernt gerade zu krabbeln. Trotz dieser großen Aufgabe hat Frau S. sich einen Job als Fahrerin in der Einrichtung gesucht, in der ihr Sohn zur Schule geht. Sie holt die Kinder morgens ab und bringt sie nach dem Unterricht wieder nach Hause. Aber die Frau Mitte dreißig ist durch die Doppelbelastung an ihre körperlichen Grenzen gestoßen. Der Arzt riet ihr, ihre Tätigkeit als Fahrerin zu reduzieren, denn Frau S. musste sich mehrfach in eine psychosomatische Klinik begeben und ist weiterhin in Therapie. Von ihrer Familie erhält sie keine Unterstützung bei der Betreuung des Kindes.

Die Wohnung bringt Erleichterungen

Frau S. lebt von ihrer Rente, dem Pflegegeld, der Halbwaisenrente und dem Kindergeld. In den Schulferien verdient sie nichts durch den Fahrerjob, dann erhält sie aufstockende Leistungen vom Jobcenter. Ihre monatlichen Ausgaben sind fast hoch wie die Einkünfte, denn sie bezahlt einen Kredit ab. Zusammen mit ihrem Mann hatte sie eine Wohnung gekauft, die aber noch nicht abbezahlt war. Mittlerweile hat sie diese verkauft und die behindertengerechte Wohnung erworben. Die ist mit einer Rate von 630 Euro im Monat günstiger als eine Mietwohnung. Außerdem benötigt Frau S. ein Auto, denn mit ihrem Kind muss sie zu vielen Arzt- und Therapieterminen. Den Umzug hat sie alleine bezahlt. Aber jetzt kann sie die Elektrogeräte für die neue Wohnung nicht finanzieren. Die alten Einbaugeräte in der Küche musste sie dem neuen Wohnungsbesitzer überlassen.

Ein weiteres Schicksal: Frau D. hat viele Sorgen

42 Die Probleme türmen sich bei Frau D. seit Jahren zu einem großen Berg auf. Ihr jetziger Ehemann wurde in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen und lebt dort seit längerer Zeit. Frau D. selbst hatte vor Kurzem eine schwere Krebserkrankung. Sie musste mehrfach operiert werden. Nach der Reha ist sie auf dem Weg der Besserung. Sie kann jedoch noch nicht wieder arbeiten.

Aber ihre Sorgen werden nicht weniger, denn eines ihrer erwachsenen Kinder ist drogenabhängig. Durch ihre sozialpädagogische Betreuung erhält Frau D. die notwendige Unterstützung, um den Forderungen und Betteleien des drogenabhängigen Kindes nach Geld standhaft zu widerstehen. Trotz ihrer schwierigen Lebensumstände engagiert sich Frau D. ehrenamtlich, um anderen Menschen zu helfen. Sie lebt von Arbeitslosengeld II und geht sehr diszipliniert mit dem schmalen Budget um. Nur ihr ältestes Kind geht einer geregelten Arbeit nach, kann sie finanziell jedoch nicht unterstützen. Deshalb bittet sie um eine Spende für einen neuen Herd. Ihr jetziger ist defekt, und der Backofen funktioniert nicht mehr.

So können Sie helfen

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Die StZ dankt allen Spendern!

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Hilfe für den Nachbarn

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