Erst verschimmelte ihr Hab und Gut durch einen Wasserschaden. Als sie sich wieder gefangen hatte, wurde Frau H. in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt. Davon hat sie sich nicht wieder erholt.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Gerade schien ihre Welt wieder einigermaßen in Ordnung zu kommen, da versetzte ein schwerer Verkehrsunfall Frau H. den nächsten Schlag. Das war vor zwei Jahren, und sie war damals mit ihrem Auto auf dem Weg zur Arbeit. Frau H. war zwar nicht unmittelbar in den Unfall verwickelt, leistete aber erste Hilfe und musste erleben, wie einer der Beteiligten vor ihren Augen verstarb. Darunter leidet sie immer noch, denn schon vorher hatte Frau H. Depressionen. Alle Erfolge der vorangegangenen Therapie waren durch dieses Erlebnis zunichtegemacht worden.

 

Frau H. hat extremes Untergewicht, und durch den Verkehrsunfall kam noch eine starke Appetitlosigkeit hinzu. Für einen Menschen, der bei einer Größe von fast 1,70 Metern nur 42 Kilo wiegt, ist das bedrohlich. „Man vermutet, dass ich eine Stoffwechselstörung habe. Ich war schon als Kind sehr dünn“, sagt sie. „Wenn ich zwei Stunden am Stück was im Haushalt mache, muss ich eine Pause einlegen, sonst nehme ich ab.“

Gut eineinhalb Jahre vor dem traumatischen Unfallerlebnis hatte eine häusliche Katastrophe sie schlussendlich in eine stationäre psychiatrische Behandlung katapultiert. Sie war damals mit ihrem Kind, das im Teenageralter war, in ein Zweizimmerapartment in einem Wohnkomplex eingezogen. „Ich hatte von Anfang an den Eindruck, dass es im Bad so seltsame Tropfgeräusche gab – und zwar hinter dem Waschbecken“, berichtet sie. Eines Morgens stieg ihr ein modriger Geruch in die Nase. Die Ursache war im Badezimmer. Das stand unter Wasser, und die Überschwemmung lief durch den Abfluss in der Dusche nicht ab.

„Ich habe sofort den Vermieter angerufen. Aber es hat eine Woche gedauert, bis er kam“, erzählt sie. Der ebenfalls alarmierte Hausmeister hatte die Befürchtung, dass es sich um einen Rohrbruch in der Wand handeln könne. Der Vermieter hatte die Handwerker geschickt. „Die haben mir geraten, ich solle ein paar Sachen packen und mit meinem Kind schnell die Wohnung verlassen“, berichtet Frau H. Das damals 17-jährige Kind kam in eine Einrichtung des betreuten Wohnens, Frau H. kam in einer sogenannten Handwerkerwohnung unter. Eine Bleibe, in der normalerweise Handwerker während ihres Einsatzes leben.

Nach dem Wassereinbruch in die Wohnung war Frau H. in den Mieterschutzbund eingetreten, und der hatte die fristlose Kündigung für sie durchgesetzt, nachdem der Vermieter auf die Rechtsanwaltsschreiben seitens des Mieterschutzbunds nicht reagiert hatte. „Aber ich habe in der ganzen Panik einen Fehler gemacht und zum Beispiel die Rechnung für die Handwerkerwohnung unterschrieben“, das weiß Frau H. heute. Außerdem hatte sie hohe Benzinkosten, weil sie täglich ihr Kind von der Wohngemeinschaft des betreuten Wohnens in die Schule gefahren hat und es mittags wieder zurückgebracht hat in die Wohngemeinschaft. Es gab keine Busverbindung.

Alles in allem hatte sie der Wasserschaden etwa 7500 Euro gekostet, auch weil ihr Mobiliar und die Kleidung in der feuchten Wohnung verschimmelt ist. Eine finanzielle Belastung, die sie nicht stemmen konnte.

Das Kind blieb erst einmal im betreuten Wohnen, weil Frau H. nach diesem Chaos in die Psychiatrie zur Behandlung musste. Der Mieterschutzbund wollte gegen den Vermieter prozessieren, aber der Wohnungseigentümer war untergetaucht. Als Frau H. aus der Klinik entlassen war, fand sie eine andere Wohnung, kaufte Mobiliar für das Jugendzimmer und begann wieder zu arbeiten. Sie hatte sich stabilisiert. Dann wurde sie in den Verkehrsunfall verwickelt, und ihre psychischen Probleme begannen von vorne. Sie verlor ihre Arbeit und lebt seither von Arbeitslosengeld II. Der Arzt hat ihr verboten, wieder in ihrem Beruf in der Pflege zu arbeiten. „Ich bin von der Agentur für Arbeit mit einem Attest von der Vermittlung freigestellt, das gilt sogar für Bewerbungstrainings.“ Das Kind, das sie alleine aufgezogen hatte, war als Kleinkind von ihrem eigenen Bruder sexuell missbraucht worden. „Das war alles vor Gericht gewesen. Aber deshalb kann ich von meiner Familie keine Hilfe erwarten. Ich habe alle Kontakte abgebrochen.“ Der Nachwuchs ist jetzt erwachsen, und Frau H. freut sich, dass ihr Kind eine Ausbildung macht, die ihm Spaß macht.

Auf den Kosten, die durch den Wasserschaden entstanden, blieb sie aber sitzen. Der Schuldnerberater schlug ihr einen außergerichtlichen Vergleich vor. Die ursprüngliche Schuldensumme konnte er um gut ein Drittel reduzieren. Frau H. kann einen kleinen Betrag selbst beisteuern. Für den Restbetrag der Regulierung in Höhe von 2350 Euro benötigt sie eine Unterstützung. Hilfe für den Nachbarn möchte ihr diese geben.

Bettwanzen haben sich eingenistet

Mit ihren 86 Jahren lebt Frau G. seit ihrer Scheidung immer noch alleine in einer Wohnung. Dabei hat sie viele körperliche Gebrechen und auch eine fortschreitende Demenz. Vor einigen Monaten haben sich Bettwanzen bei Frau G. breitgemacht. Sie werden typischerweise über Kleidung oder über Gepäck übertragen. Manchmal reicht es, wenn andere Hausbewohner eine befallene Schlafcouch durchs Treppenhaus tragen.

Decken und Kissen konnten gründlich gewaschen werden. Aber die Matratze muss ersetzt werden. Frau G. lebt von einer kleinen Rente mit aufstockender Grundsicherung. Hilfe für den Nachbarn will ihr das Geld für eine neue Matratze als Spende geben.

Hilfe für den Nachbarn

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