Die Straßenbahn ist für den jungen Mann tabu: Es wird ihm übel und schwindelig, denn er leidet unter einer Angststörung. Als Kind suchtkranker Eltern hat er Schlimmes erlebt.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - Beim Einkaufen im Supermarkt wird es schon kritisch für Herrn G. Übelkeit und Schwindel plagen ihn in dieser Umgebung. Eine Straßenbahn kann der junge Mann mit seinen gut 20 Jahren gar nicht betreten: „Da wird mir speiübel“, sagt er betreten. Er leidet unter einer ausgeprägten Angststörung – und das seit einigen Jahren.

 

Sie entwickelte sich, als er mit seiner Mutter in einer Obdachlosenunterkunft lebte. Das war in seiner traurigen Biografie der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte, und machte ihm so zu schaffen, dass er psychisch krank wurde. Herr G. ist das Kind drogensüchtiger Eltern: Der Vater ist Alkoholiker und machte sich aus dem Staub, als er noch ein kleines Kind war. Zur heroinabhängigen Mutter hatte er immer Kontakt, doch sie konnte sich wegen ihrer Sucht nicht verantwortungsvoll um ihr Kind kümmern.

Essstörung und Selbstverletzungen

Als er sieben Jahre alt war, schritt das Jugendamt ein. „Einen Tag nach Weihnachten haben sie mich abgeholt und in ein Kinderheim gebracht.“ Das habe er in diesem Alter nicht so richtig kapiert, erzählt er. Aber er erinnert sich daran, dass es im Kinderheim dauernd Streit und Prügeleien gab. „Wir waren elf Kinder und alle nicht einfach.“ Danach kam er zu verschiedenen Pflegefamilien. Dann wurde er zusammen mit der Mutter zu einer Therapie geschickt, dann wieder in eine Jugendhilfeeinrichtung. Schließlich wandte er alle Aggression und alle Frustrationen gegen sich selbst. „Mit 15 habe ich angefangen, mich zu ritzen“, sagt er lakonisch. Nicht nur das, er entwickelte dazu auch eine Essstörung. In der Therapie, so sagt er, sei dies nicht richtig erkannt worden.

Mit der Mutter in der Obdachlosenunterkunft

„Einmal wurde ich ohnmächtig wegen der Essstörung, und das haben sie als Selbstmordversuch interpretiert.“ Der Jugendliche wurde in die Notaufnahme einer psychiatrischen Klinik eingewiesen, das war kurz vor seinem 16. Geburtstag. Danach wusste man anscheinend nicht so richtig, wie es mit ihm weitergehen sollte. Er wurde zu seiner Mutter zurückgeschickt. Die lebte mittlerweile in einer Obdachlosenunterkunft, und dort hausten die beiden ein halbes Jahr zusammen, ohne dass sich seitens der Behörden jemand um den Jungen in der Pubertät gekümmert hätte. Einen Schulabschluss konnte er wegen seiner psychischen Probleme bis heute nicht machen. Als er in der neunten Klasse war, flog er von der Schule.

Zahnbehandlung nur mit Narkose

Die Angststörung ist so stark, dass er bis vor Kurzem den Weg zwischen der Einrichtung für psychisch kranke Jugendliche, in der er jetzt wohnt, und der Praxis seines Therapeuten regelmäßig eineinhalb Stunden zu Fuß zurücklegte. Jetzt ist er sehr daran interessiert, einen Schulabschluss zu machen, und bemüht sich um eine Lösung.

Herr G. muss dringend zum Zahnarzt. Auch die anstehende Routinebehandlung ist für ihn als Angstpatient nur mit einer Vollnarkose möglich. Die Kosten in Höhe von 510 Euro übernimmt die Krankenkasse nicht. Der junge Mann kann diesen Betrag nicht aufbringen.

Jobcenter verweigert die Unterstützung

Stuttgart - Endlich hat die fünfköpfige Familie eine größere Wohnung gefunden, doch Frau N. kann sich nicht darüber freuen. Sie steht unter großem finanziellem Druck. Der Vermieter hatte verlangt, dass sie die Küche und einige Einrichtungsgegenstände des Vormieters übernimmt. Sonst hätte sie die Wohnung nicht bekommen. Zuvor hatte die Familie in einer Zweizimmerwohnung gelebt. Die Kücheneinrichtung war durch einen Wasserschaden kaputtgegangen, und in der doppelt so großen neuen Wohnung fehlten ohnehin Möbel.

Mietvertrag nur mit Übernahme von Möbeln

Frau N. unterschrieb die Klausel zur Übernahme im Mietvertrag. Sie und ihre Kinder sowie ihr neuer Lebenspartner beziehen Arbeitslosengeld II. Deshalb musste das Jobcenter der neuen Wohnung zustimmen. Dies war zuerst auch der Fall. Allerdings hatte Frau N. keine Rücksprache mehr mit dem Jobcenter gehalten, bevor sie den Vertrag zur Übernahme der Küche und der Möbel unterschrieb.

Deshalb wurden diese Kosten von der Behörde als Erstausstattung nicht übernommen. Frau N. weiß nun nicht, wie sie die 1500 Euro für die übernommenen Einrichtungsgegenstände aufbringen soll, weil sie noch ein Jahr lang Raten für die Zahnspange von einem der Kinder bezahlen muss. Ihr Partner sucht zwar eine Arbeitsstelle, hat aber noch nichts Konkretes in Aussicht. Frau N. war lange alleinerziehend und hat keinerlei Rücklagen mehr, zumal der Umzug auch mit Unkosten verbunden war.

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