Finanziell lebt Frau L. mit ihren Kindern auf Messers Schneide. Sie hat eine günstigere Wohnung gefunden, doch das Jobcenter zahlt keine Umzugshilfen, denn die neue Wohnung ist 60 Euro zu teuer.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - „Hoffentlich reicht die Farbe“, Frau L. streicht die Wände der Wohnung, in die sie im Januar umziehen kann. „Sie deckt nicht richtig, das regt mich auf“, sagt sie. In normalen Zeiten wäre das nicht so schlimm. Aber jetzt haben die Baumärkte geschlossen. Als alleinerziehende Mutter von drei Kindern muss sie effektiv arbeiten. Während ihrer Renovierungsaktion kann sie die Kleinkinder bei einer Freundin unterbringen. Und die beiden Frauen retten gemeinsam auch das Weihnachtfest. Denn bei Frau L. stehen schon die Kisten, und damit lauert die nächste Sorge: „Wer macht mir den Umzug? Ein Unternehmen kann ich mir nicht leisten. Wenn die Kontaktbeschränkungen länger dauern, was mache ich dann?“

 

Jobcenter hat sich verrechnet

So mischen sich bei der Frau Ende dreißig die Freude über die gefundene Wohnung und die Unsicherheit in unsicheren Zeiten. Aber noch etwas liegt ihr im Magen: Das Jobcenter machte offenbar einen Fehler bei der Berechnung der zulässigen Miete: Warm- und Kaltmiete wurden von der zuständigen Stelle verwechselt. Die Kaltmiete der jetzigen Wohnung lag 2,60 Euro über dem genehmigten Satz. Deswegen kam der Vermieter Frau L. entgegen und senkte den Preis um fünf Euro. Dann aber entdeckte man beim Jobcenter das eigene Versehen: Das Okay hatte man Frau L. für die Warmmiete gegeben. Sie hatte jedoch die Kaltmiete vorgelegt. Daraus ergibt sich eine Differenz von 60 Euro. Und wegen dieser erhält die alleinerziehende Mutter nun keine Erstattung der Umzugskosten und keine Renovierungshilfe, auch ein Darlehen für die Kaution wird sie nicht erhalten. „Das Jobcenter sieht wegen der 60 Euro keine Veranlassung, dass ich in diese Wohnung umziehe, obwohl sie die Hälfte dessen kostet, was ich vorher gezahlt habe“, fasst sie die Argumentation der Behörde zusammen.

Partner ist ausgezogen

Das Ganze hat eine Vorgeschichte. Zusammen mit ihrem Partner hatte sie zuvor ein Haus gemietet. Das war zu teuer, vor allem nachdem sich der Partner mehr oder weniger sang- und klanglos aus dem Staub gemacht hat. Zuvor hatte er unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht und war dafür verurteilt worden. Der Unfall war der Auslöser dafür, dass er auszog – und zwar an den weit entfernten Ort, an dem er arbeitet. Zuvor war er täglich gependelt. „Er war dann nur noch an den Wochenenden da“, berichtet Frau L. Die Kinder haben sich schnell an den Zustand gewöhnt, dass er gar nicht mehr da ist.

Ein Berg von Zusatzkosten

Nun hat Frau L. große finanzielle Probleme, denn die Kaution des Hauses geht zurück an ihren Ex-Partner. „Wir leben auf Messers Schneide“, klagt sie. Denn wegen der hohen Mietkosten, die sie zuvor bezahlt hatte, wurde ihr vom Jobcenter ein Kostenerstattungsverfahren angedroht. Das bedeutet, sie musste innerhalb von sechs Monaten eine günstigere Wohnung finden. Das schaffte sie aber nicht.

Dass sie dafür nun monatlich vom Arbeitslosengeld II und dem Elterngeld 60 Euro selbst an der Miete bezahlen muss, ist nicht ihre Hauptsorge, sondern die Kosten durch den Umzug, die Kaution und etwaige Nachforderungen des Jobcenters wegen der früheren Miethöhe. In ihren Beruf kann sie erst zurück, wenn das jüngste Kind einen Betreuungsplatz hat. Frau L. benötigt eine Spende für die Unkosten, die durch den Umzug entstehen.

Ein weiteres Schicksal: bessere Jobchancen mit einer Fortbildung

Die Kinder sind aus dem Gröbsten raus, und Frau B. will deswegen beruflich wieder Fuß fassen. Sie will unabhängig von staatlichen Leistungen werden. Denn seit Jahren bezieht die alleinerziehende Mutter Arbeitslosengeld II. Frau B. ist staatlich anerkannte Kosmetikerin. Die Ausbildung hatte sie abgeschlossen, bevor die Kinder zur Welt kamen. Als sie klein waren, hat sie mit Unterbrechungen in ihrem Beruf auch gearbeitet, allerdings aus Zeitgründen stets auf Minijob-Basis.

Kurs für Wiedereinsteigerinnen

Jetzt will sie für den Wiedereinstieg eine Fortbildung in ihrem Beruf machen. Sie hat in der Nähe auch schon eine entsprechende Schule gefunden, die ein Seminar anbietet, das genau für sie zugeschnitten ist: Für Kosmetikerinnen und Friseurinnen, die zwar die Ausbildung haben, aber lange Zeit nicht mehr selbstständig in ihrem Beruf gearbeitet haben. Dieser Schnellkurs kostet allerdings 2000 Euro. Danach hätte Frau B. Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Aber das Jobcenter finanziert ihr die Weiterbildung nicht, und von ihrem Budget kann sie den Kurs nicht bezahlen.

So können Sie helfen

IBAN: DE53 6005 0101 0002 2262 22Baden-Württembergische BankBic/Swift: SOLADEST600 Kennwort „Hilfe für den Nachbarn“

Datenschutzhinweis: Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name veröffentlicht werden soll.

Alle weiteren Informationen zur Spendenaktion Hilfe für den Nachbarn e. V. finden Sie hier.

Die StZ dankt allen Spendern

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
IBAN DE53 6005 0101 0002 2262 22
BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name veröffentlicht werden soll.