Das jüngste Kind von Frau E. hat Diabetes mellitus Typ 1 geerbt. Eine Smartwatch, die über einen Sensor permanent den Blutzucker kontrolliert, wäre für Mutter und Kind eine große Erleichterung.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Während der Phase, in der sich Herr und Frau E. endgültig auseinandergelebt haben, litten die beiden Teenagerkinder sehr unter der Situation. Die Auseinandersetzungen zwischen den Eheleuten eskalierten immer wieder und für Frau E. war schon lange klar, dass sie nicht mehr zusammen unter einem Dach leben können. Schon vor dieser besonders schwierigen Phase durchlebte die Familie mehrfach schwere Krisen. Zuletzt als der Vater an Krebs erkrankte. Außerdem hat er Diabetes. Die Autoimmunkrankheit Diabetes mellitus Typ 1 hat das jüngere der beiden Kinder von ihm geerbt. Diese Diagnose war ein weiterer Schlag für die Familie, und besonders für Frau E.. Beide Kinder gehen auf eine weiterführende Schule.

 

Als die häusliche Situation unerträglich wurde, wollte Frau E., dass ihr Mann aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Zudem wollte sie die Scheidung. Herr E. aber weigerte sich strikt: Weder der Scheidung stimmte er zu, noch wollte er aus der Wohnung ausziehen. Schließlich musste das Gericht sowohl über die Trennung als auch über die Wohnungszuweisung an Frau E. und die Kinder entscheiden. Damit war es amtlich, dass Herr E. ausziehen musste. Doch er dachte nicht daran. Erst mit der Hilfe der Polizei konnte Frau E. es durchsetzen, dass er die Wohnung endgültig verließ.

Dies alles hat die Kinder sehr belastet, und Frau E. hat mittlerweile so schwerwiegende gesundheitliche Probleme, dass sie jetzt mit Anfang fünfzig nicht mehr arbeiten kann. Sie bezieht eine kleine Rente. Hinzu kommen das Kindergeld und die Leistungen des Jobcenters für die beiden Kinder. Damit können sie gerade das Laufende bezahlen. Schulden konnte Frau E. bisher vermeiden. Von ihrem Ex-Mann erhält sie keine Unterstützung. Bei seinem Auszug nahm er einige Möbel mit, die ersetzt werden müssen. Es fehlen zwei Schränke und ein Teppich. Beide Kinder sind in einem Sportverein und benötigen Trainingskleidung, weil sie aus der alten herausgewachsen sind. Für den Unterricht fehlt den Kindern ein Laptop. Ebenso brauchen sie inzwischen zwei Schreibtische. Bisher gibt es nur einen für beide.

Insbesondere der Kauf einer Smartwatch für das jüngere Kind ist Frau E. wichtig. Damit lässt sich über einen Sensor rund um die Uhr der Blutzucker des Trägers kontrollieren, und es wird angezeigt, wann Insulin gespritzt werden muss. Für die Mutter wäre das sehr beruhigend, wenn sie wüsste, dass ihr jüngstes Kind unter ständiger Überwachung wegen seines Gesundheitszustandes ist. „Hilfe für den Nachbarn“ will Frau E. finanziell unterstützen, damit sie diese Dinge kaufen kann.

Die Misshandlungen wirken nach

Die Schläge und die seelischen Verletzungen in ihrer Kindheit wird Frau V. nicht los. Vor drei Jahren war die junge Frau zum ersten Mal stationär in der Psychiatrie. Seit ihrem Kindergartenalter, nur daran kann sie sich erinnern, wurden sie und ihre Geschwister von der Mutter misshandelt. Frau V. leidet unter Angstzuständen, Depressionen, hat eine übersteigerte Selbstkritik, und immer wieder kommen Selbstmordgedanken auf. Den Kontakt zur Mutter hat sie komplett abgebrochen. Sie lebt in einer Wohngemeinschaft des ambulant betreuten Wohnens und tritt demnächst eine Reha an. Danach wird sie eine Ausbildung beginnen.

Neben ihren psychischen Problemen hat Frau V. auch körperliche Beeinträchtigungen. Sie hat Asthma, und besondere Sorge bereitet ihr, dass sie immer schlechter sieht. Mittlerweile hat sie auf einem Auge nur noch zwischen 20 und 30 Prozent Sehkraft, auf dem anderen sieht sie noch zwischen 40 und 50 Prozent. Der Grund ist eine Verletzung des Sehnervs in ihrer Kindheit. Frau V. hat Schulden, die durch ihre Mutter verursacht wurden. Bis zu ihrem 25. Geburtstag war Frau V. mit ihr in einer Bedarfsgemeinschaft krankenversichert. Als die Mutter ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld II verlor, wurden die Versicherungsbeiträge nicht mehr bezahlt. Darüber wurde sie nicht informiert. Deshalb muss sie 4000 Euro Versicherungsbeiträge in kleinen Raten nachzahlen.

Sie selbst lebt von Grundsicherung und erhält 449 Euro im Monat. Die neue Brille, die sie dringend benötigt, kostet 225 Euro. „Hilfe für den Nachbarn“ will ihr den Kauf durch eine Spende ermöglichen.

Der Arbeitgeber zahlte keinen Lohn aus

Ein Bett besitzt Herr O. nicht, und sein Herd ist seit Monaten kaputt. Es gibt nur kaltes Essen bei ihm zu Hause. Das alles, obwohl er bis vor Kurzem einen Job hatte und dennoch kein Geld. Sein Arbeitgeber hat ihm schlichtweg über mehrere Monate den Lohn nicht ausbezahlt. Erst nach mehreren Aufforderungen durch das Amtsgericht hat er sein Geld erhalten. Bis dahin hat er von seinen Ersparnissen gelebt. Die sind jetzt aufgebraucht. Den Job hat er gekündigt. Zurzeit lebt er von Arbeitslosengeld I.

Herr O. lebte früher zwei Jahre lang auf der Straße und fand dann mit Unterstützung der Ambulanten Hilfen eine Wohnung. In der lebt er seit acht Jahren. Nach der langen Zeit der Perspektivlosigkeit fand er eine Anstellung auf dem zweiten Arbeitsmarkt in der Landschaftsgartenpflege. Danach fand er den Job auf dem ersten Arbeitsmarkt, wo er jedoch die große Enttäuschung über das rechtswidrige Verhalten des Arbeitgebers erfahren musste. Herr O. benötigt dringend ein Bett und einen funktionstüchtigen Herd. „Hilfe für den Nachbarn“ will ihm den Kauf mit einer Spende ermöglichen.

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
IBAN DE53 6005 0101 0002 2262 22
BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

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