Frau S. hat es geschafft: Wohnung und Job gefunden, Betreuung der Kinder gesichert – und dann hat ihr der Ex-Partner mit einer Sorgerechtsklage alles wieder zerstört.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - 15 Das jüngste Kind wirbelt durch die Wohnung. Man würde es nicht ahnen, dass es schwer krank ist und demnächst operiert werden muss. Das ältere Kind ist noch in der Schule und jedes hat sein eigenes Zimmer. Deshalb schläft Frau S. auf der Couch im Wohnzimmer. Die Frau Anfang vierzig meistert mit Elan ihr Leben als Alleinerziehende. Sie arbeitet Vollzeit und vor ein paar Monaten bezog sie mit den Kindern die jetzige Wohnung. In ihrem Urlaub strich sie die Wände und hat die Möbel, die sie gebraucht erstanden hatte, renoviert. Aus Alt mach Neu ist ihre Devise.

 

Alkohol und Schläge

Lange hatte sie darauf gewartet bis Frieden in ihr Leben einkehren konnte, denn nach der Trennung von ihrem gewalttätigen Partner musste sie mit diesem weiterhin über ein Jahr die Wohnung teilen. Sie fand einfach nichts bezahlbares. „Acht Monate war er nicht da“, erzählt sie, denn das Gericht hatte ein Näherungsverbot verhängt. Zuvor musste wegen seiner Gewalttätigkeit die Polizei mehrfach eingreifen. „Immer, wenn er getrunken hatte, schlug er mich“, erzählt Frau S. Sie waren nicht verheiratet und finanziell fühlte er sich nicht verantwortlich für Frau S. und die Kinder. „Er hat nur die Miete übernommen, den Rest habe ich bezahlt.“

Ex-Partner zog vor Gericht

Jetzt sah es so aus, als hätte Frau S. es geschafft: Wohnung, Job und endlich Ruhe. Doch dann klagte der Ex-Partner wegen Sorgerechts für das jüngste Kind, dessen Vater er ist. Das Gericht gab zwar ihr Recht, aber sie ist immer noch außer sich. Dank Verhandlungen durch das Jugendamt stimmte er zu, keine weitere Klagen anzustrengen. Künftig wird er das Kind alle 14 Tage am Wochenende zu sich holen. „Die beiden verstehen sich gut“, das ist beruhigend für Frau S.

Die Hälfte der Gerichtskosten muss nun sie bezahlen, weil bei Familienstreitigkeiten der Betrag geteilt wird. Sie hat eine Rechnung von über 500 Euro erhalten. Von ihrem kleinen Gehalt und wegen der zusätzlichen Kosten, die ihr durch die OP des jüngsten Kindes entstehen werden, kann sie diese Rechnung nicht bezahlen.

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