Das Glück über die gerade noch rechtzeitig vor der Geburt gefundene Wohnung war so groß, dass die junge Frau Z. alles selbst renoviert hat und Möbel besorgte. Dann kam der Zusammenbruch.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - Die Zwillinge fangen bald an zu krabbeln, und ihrer Mutter geht es auch wieder besser. Frau Z. hatte sich vor der Geburt der Kinder eindeutig übernommen, anstatt sich zu schonen. Hochschwanger bekam sie endlich eine Wohnung. Zuvor hatte sie in einer Obdachlosenunterkunft gelebt. Die neue Bleibe war renovierungsbedürftig, und Frau Z. hat das alles in Eigenregie bewerkstelligt. Sie strich die Wände, und sie besorgte Möbel. Die hat sie aus dem Zuschuss des Jobcenters für die Erstausstattung gebraucht gekauft und sich vieles förmlich vom Munde abgespart. Sie hatte sich einen Transporter und Werkzeug geliehen, um alles perfekt zu machen, bevor die Babys das Licht der Welt erblicken.

 

Mutter auf der Intensivstation

Die junge Frau hat Schränke zusammengebaut, Kinderbetten aufgestellt, Gardinen aufgehängt, und dies alles kurz vor der Geburt der Zwillinge. Der Vater der Kinder lebt von Asylgeld und darf wegen sozialrechtlicher Unklarheiten und weil die Mühlen der Bürokratie langsam mahlen, nicht zu Frau Z. und den Kindern ziehen.

Gleich nach der Geburt war die junge Mutter dann so am Ende ihrer Kräfte, dass sie auf der Intensivstation behandelt werden musste. Auch die Babys mussten wegen einer Gelbsucht in der Klinik bleiben. Frau Z. hatte anfangs auch keine Hebamme zur Seite, die sie unterstützt hätte. Frau Z. konnte in den ersten Wochen zwar noch stillen, aber in der Zwischenzeit benötigen die Kinder Flaschennahrung, die jedoch rund 120 Euro pro Monat kostet. Der Vater der Zwillinge kümmert sich jetzt um die Babys und entlastet Frau Z. Sie lebt von Arbeitslosengeld II, und für einige Anschaffungen, die noch in ihrer Wohnung fehlen, hat sie keine eigenen Mittel mehr. Es fehlen unter anderem eine Couch, ein Wohnzimmerschrank, Bücherregale sowie zwei Kinderhochstühle.

Ein weiteres Schicksal: Herr V. braucht einen handlichen Rollator

Schon seit Jahren hat Herr V. eine feste Anstellung auf dem zweiten Arbeitsmarkt. Im Sommer ist er auf dem Weg zu seinem Hausarzt zusammengebrochen und musste ins Krankenhaus eingeliefert werden. Nach diesem ersten stationären Aufenthalt musste er noch mehrfach zur Behandlung ins Krankenhaus. Herr V. ist Anfang sechzig und hat seit seinem Zusammenbruch Probleme beim Gehen.

Dauernd Probleme beim Gehen

Deshalb wurde ihm ein Rollator verordnet, und die Krankenkasse bezahlt diesen auch. Allerdings übernimmt sie nur die Kosten für ein schweres Modell. Herr V. wohnt aber im vierten Stock. Den Rollator kann er auch wegen seiner Gehbehinderung nicht bis zu seiner Wohnung tragen. Deshalb hätte er gerne ein leichteres Modell. Dafür muss er jedoch 125 Euro zuzahlen. Geld, das er aber nicht hat, denn trotz seiner festen Anstellung bezieht er aufstockende Leistungen vom Jobcenter.

Für seine jetzt anstehende Reha benötigt Herr V. verschiedene Kleidungsstücke, die er nicht besitzt, wie einen Bademantel, einen Trainingsanzug, Schlafanzüge und Badesachen. Auch für diese Anschaffungen ist sein Budget zu schmal.

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