Der Brief der Krankenkasse brachte Frau S. aus der Fassung: Sie sollte für drei Jahre eine fünfstellige Summe an Beiträgen nachzahlen.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - 28 Auf dem Heimweg von meiner Ausbildungsstelle hole ich mein Kind ab, dann verbringen wir den Abend zusammen und nachts wenn es schläft, wird gelernt – Frau S. erzählt das mit einem Lächeln auf dem Gesicht und sprüht vor Energie. Die junge Frau um die dreißig hat sich sozusagen von ganz unten hochgearbeitet seit sie Mutter ist. Die frühere Wohnung, die sie mit ihrem damaligen Freund bewohnt hatte, wurde mit einer Räumungsklage gekündigt und das Paar stand auf der Straße. „Wir haben dann ein paar Jahre reihum gewohnt: bei den Eltern, bei den Freunden“, sagt Frau S. Ihre Möbel hatten sie alle weggegeben.

 

Stolze Rechnung der Krankenkasse

Damals hat sie in der Gastronomie gejobbt und später als hauswirtschaftliche Hilfe in einem Krankenhaus. Eine Berufsausbildung hat sie keine gemacht. Jetzt ist ihr ein Abschluss sehr wichtig. Mit Ende zwanzig wurde sie schwanger und fand wieder eine Wohnung. „Da steht im Prinzip das drin, was früher in meinem Kinderzimmer zuhause war“, berichtet sie. Frau S. kommt mit wenigen Dingen zurecht. Vom Vater des Kindes hat sie sich zwar getrennt, beide haben jedoch ein gutes Verhältnis zueinander und kümmern sich abwechselnd um das gemeinsame Kleinkind. Tagsüber wird es von der Mutter von Frau S. betreut. Einen Kitaplatz hat sie in Aussicht. Soweit verlief das jetzige Leben von Frau S. in geordneten Bahnen bis sie einen Brief der Krankenversicherung erhielt: 15 000 Euro für drei Jahre sollte sie an Beiträgen nachzahlen. Die junge Mutter und dachte zuerst, dass dies ein Versehen sei. Aber es war bitterer Ernst.

Frau S. hat sich erfolgreich gewehrt

Bis zu ihrem 25. Lebensjahr war sie über die Familienversicherung ihrer Mutter krankenversichert. Mit 25 Jahren wird die Familienversicherung im Normalfall beendet. „Wir wurden darüber nicht informiert“, ärgert sich Frau S. Sie hätte sich in der Folgezeit freiwillig versichern müssen. Damals hatte sie wechselnde Arbeitsverhältnisse – es waren 450 Euro-Jobs in Kneipen und im Krankenhaus. „Weil ich mich nicht bei der Krankenversicherung gemeldet habe – ich war ja völlig ahnungslos – haben sie mir den Höchstsatz für die Versicherung berechnet.“

Die resolute Frau wehrte sich und hat durch hartes Verhandlungsgeschick ihre Schulden bei der Krankenversicherung auf 2500 Euro heruntergehandelt. Dieser Beitrag entspricht ihren damaligen Einkommensverhältnissen. Erst als sie schwanger war, hat sie Arbeitslosengeld II beantragt. Zuvor bezog sie keine Sozialleistungen. Mit dem Geld kommt sie zurecht. Allerdings benötigt sie für ihre Ausbildung einen Laptop und die verbliebenen Schulden bei der Krankenkasse kann sie mit ihrem Budget nicht abbezahlen.

Langes Leiden durch Corona

Stuttgart - 29 Im Leben von Frau D. bricht derzeit alles zusammen. Sie und ihr Lebensgefährte müssen aus ihrer günstigen Wohnung ausziehen, weil das Gebäude abgerissen wird. Wie sie eine bezahlbare Wohnung finden sollen, wissen sie nicht. Beide haben chronische Krankheiten. Der Partner von Frau D. muss deshalb Rente beantragen. Sie selbst hat eine psychische Krankheit sowie körperliche Einschränkungen.

Trotzdem hat sie es geschafft in Teilzeit eine Büroarbeit aufzunehmen. Darauf ist sie sehr stolz. Im vergangenen Jahr war sie an Corona erkrankt und es dauerte Wochen bis sie wieder arbeitsfähig war. Mit den Auswirkungen der Infektion kämpft sie noch immer. Frau D. lebt von einer Erwerbsminderungsrente und ihrem 450-Euro-Job. Nun benötigt sie eine Brille, die wegen ihrer starken Fehlsichtigkeit 689 Euro kosten wird. Dies können sie und ihr Partner nicht finanzieren.

Zu Fünft in einer Zweizimmerwohnung

Stuttgart - 30 Herr U. ist alleinerziehend. Die Mutter seiner vier Kinder ist an Krebs verstorben. Seither versucht er alles alleine zu meistern. Wegen der Betreuung der Kinder – das jüngste geht in die Kita – die anderen drei gehen zur Schule – kann er nicht Vollzeit arbeiten. Herr U. ist bei einer Gebäudereinigungsfirma beschäftigt. Sein Verdienst ist nicht hoch, aber er bezieht keine Sozialleistungen. Deshalb muss er beispielsweise die Fahrkarten der Kinder zur Schule aus eigener Tasche bezahlen.

Die Familie lebt sehr beengt in einer Zweizimmer-Wohnung. Gekocht wird auf einer Kochplatte, denn der Herd ist kaputt. Als Kühlschrank dient für fünf Personen ein kleiner Bürokühlschrank. Auch hier braucht Herr U. einen Ersatz. Die Kinder haben bisher keinen Laptop und müssen Aufgaben, die online gestellt werden, am Handy. lösen.

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