Das Leben der Tochter war im Iran bedroht. Die Asylanträge von ihr und der Mutter sind anerkannt. Als die Zuständigkeiten deshalb wechselten, saßen Mutter und Tochter über drei Monate ohne Geld da.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Frau C. kann aufatmen, wenigstens die Wohnung ist ihr und ihrer Tochter jetzt sicher. Mit drei Monatsmieten waren sie im Rückstand und haben so sehr gefürchtet, die gerade bezogene Wohnung wieder zu verlieren. Nach gut 14 Wochen kam vor einigen Tagen endlich das beantragte Arbeitslosengeld II vom Jobcenter. Mit der Nachzahlung haben Mutter und Tochter erst einmal ihre Schulden beim Vermieter bezahlt. Damit sind sie nach vielen bangen Wochen die Hauptsorge erst einmal los.

 

Die andere große Sorge gilt ihren Freunden im Iran, denn L., die fast volljährige Tochter von Frau C., fühlt sich zur LSBTQ(lesbisch, schwul, bisexuell, transgender)-Community zugehörig. „Es gibt viele Leute, die deshalb gehängt wurden“, berichtet die Tochter, die nach drei Jahren in Deutschland perfekt die Sprache spricht. „Es gibt überall Spitzel, die beobachten, wie man sich verhält.“ Im Iran wäre ihr Leben in Gefahr gewesen. Auch der Vater hat es nie akzeptiert, dass seine Tochter einen anderen Weg gehen wird. „Er hat gesagt, dass die Mutter schuld sei, sie sei krank“, berichtet die Tochter. Der drogensüchtige Familienvorstand hat die Mutter mehrfach krankenhausreif geschlagen. „Mir fehlen sehr viele Zähne“, sagt Frau C. Einer der Schläge traf sie so stark am Ohr, dass ihr das Trommelfell platzte. Sie hat Narben am ganzen Körper, und als die Tochter noch ein Kind war, hat er auch sie verprügelt. Frau C. versuchte dreimal, sich das Leben zu nehmen. L. ist ihr einziges Kind, und bei häuslicher Gewalt gibt es für Frauen im Iran keinen Schutz: keine Organisationen wie Frauen helfen Frauen, keine Frauenhäuser. Nichts. Von klein auf musste L. zusehen, wie ihre Mutter misshandelt wurde.

Die Tochter wurde vom Vater behandelt wie eine Gefangene: „Er hat mich morgens in die Schule gebracht und danach wieder abgeholt. Ich durfte nicht rausgehen.“ Ihr einziger Kontakt zur Außenwelt war ihr Handy. Das aber nahm er ihr später weg. Mithilfe eines Verwandten, der in Süddeutschland lebt, schafften es Frau C. und Tochter L., über die Ukraine – damals war es dort noch friedlich – nach Deutschland zu flüchten. Das war vor drei Jahren. Erst landeten sie in der Außenstelle des Bundesamts für Migration in Karlsruhe, wo sie ihren Asylantrag stellten, dann ging es weiter nach Heidelberg und zuletzt in eine Unterkunft in der Nähe von Stuttgart. „Dort haben wir uns bedroht gefühlt, weil es immer wieder Übergriffe auf meine Tochter gab“, berichtet Frau C. Die Tochter kann für sie dolmetschen, denn Frau C. versteht schon viel, kann aber noch nicht gut Deutsch sprechen.

L. hat inzwischen hier ihren Hauptschulabschluss gemacht. Frau C. arbeitet in der Gastronomie und verdient dort 250 Euro im Monat. Überglücklich waren die beiden, als sie eine bezahlbare Wohnung gefunden haben. Auch die Anerkennung als Asylsuchende war ein Grund zur Freude. Aber damit fingen die Geldprobleme an. Die Leistungen des Ausländeramts blieben aus, weil Mutter und Tochter jetzt Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Bis der Antrag bearbeitet war, vergingen über drei Monate. In dieser Zeit lebten sie von den 250 Euro, die Frau C. mit ihrem Job als Küchenhilfe verdient. „Ich backe zum Beispiel Brot und bereite Salate vor“, erzählt sie. Von dem Verwandten, der ihnen von Deutschland aus zur Flucht verholfen hatte, konnten sie sich etwas Geld leihen, damit sie Essen kaufen konnten. Aber die Miete blieben sie schuldig. „Wir haben jeden Tag beim Jobcenter angerufen“, berichtet die Sozialarbeiterin, die Frau C. und L. betreut. „Aber es ist immer ein Anrufbeantworter dran. Man kriegt nie jemand ans Telefon.“

Erschwerend kam hinzu, dass beide in der Zeit, in der ihr Antrag beim Jobcenter lag, nicht krankenversichert waren. Frau C. muss regelmäßig Medikamente einnehmen. „Ich konnte seit drei Monaten nicht mehr zum Arzt gehen“, sagt sie.

Mutter und Tochter müssen jetzt das geliehene Geld aus den Monaten, als sie nichts hatten, zurückzahlen. Das Geld für die Pässe, die Anfang des Monats abgeholt werden mussten, wurde ihnen von der Organisation, die sie betreut, vorgestreckt. Auch dieser Betrag muss zurückbezahlt werden, und für die Wohnung benötigen sie noch Möbel, die sie im Secondhand-Laden kaufen wollen. Hilfe für den Nachbarn will Frau C. und die Tochter dafür mit einer Geldspende unterstützen.

Der junge Mann bekommt die Kurve

Er hat es fast geschafft: Der junge Mann hat seit einigen Monaten eine Vollzeitstelle und hat eine Wohnung gefunden. Bisher lebte er in einer Zweckwohngemeinschaft, und es gab Reibereien mit der Mitbewohnerin. Deshalb musste er vor drei Wochen die Wohnung verlassen.

Probleme bereiten ihm die ersten drei Monatsmieten, die er für die neue Wohnung bezahlen muss. Auch für die Kaution und den Umzug muss er aufkommen. Herr V. ist aus früheren Zeiten hoch verschuldet. Er ist Klient bei der Schuldnerberatung und bekommt keinen Kredit. Da er erst vor drei Monaten seine neue Arbeitsstelle angetreten hat, konnte er noch keine Rücklagen bilden. Er hat weder Familienangehörige noch Freunde, die ihm das Geld für die ersten drei Monatsmieten leihen könnten. Für die Kaution und den Umzug kann er selbst aufkommen. Wenn er durch Hilfe für den Nachbarn eine Spende erhält, kann er den Betrag für die drei Monatsmieten in Höhe von 1311 Euro bezahlen. Die Unterstützung würde Herrn V. helfen, sein Leben weiter in den Griff zu bekommen. Ohne Unterstützung kann er die Wohnung nicht mieten und ist ohne Bleibe.

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
IBAN DE53 6005 0101 0002 2262 22
BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

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