Es könnte alles so schön sein: Frau F. hat wieder geheiratet und ein Baby bekommen. Dieses Mal scheint das Glück perfekt – gäbe es nicht die finanziellen Probleme als Folge der Eheschließung.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - 34Die Familie konnte bisher mit ihrem Geld ganz gut haushalten. Nun aber kam eine Strom-und eine Gasnachforderung ins Haus, die das Budget sprengt. Der Grund ist der Umzug in eine neue Wohnung gewesen. Dafür war für die fünfköpfige Familie von Frau F. der monatliche Abschlag zu gering veranschlagt gewesen. Zusätzlich hat die Familie plötzlich noch weitere finanzielle Probleme, mit denen sie nicht gerechnet hat, diese hängen damit zusammen, dass Herr und Frau F. geheiratet haben. Für Frau F. war das nicht nur eine Eheschließung, sondern der amtliche Start in ein neues Leben. Ihre frühere Ehe mit dem Vater ihrer beiden älteren Kinder endete mit der Flucht in ein Frauenhaus. Ihr Ex-Mann hat nie gearbeitet, war drogensüchtig und immer wieder extrem gewalttätig gegenüber seiner Frau. Für die Kinder hat er sich nie interessiert.

 

Der Unterhaltsvorschuss ist gestrichen

Frau F. denkt mit Schrecken an diese Zeit zurück und ist glücklich über das neue Familienglück. Inzwischen hat sie mit ihrem jetzigen, zweiten Ehemann ein gemeinsames Kind. Für die beiden Kinder aus erster Ehe erhielt sie bisher Unterhaltsvorschuss vom Kreisjugendamt. Ihr Ex-Mann hat sich nach der Trennung nie um die gemeinsamen Kinder gekümmert und bezahlte auch nie Unterhalt für die noch kleinen Kinder. Eines geht in den Kindergarten, das andere ist im Grundschulalter.

Teure Energiekosten

Seit Herr und Frau F. ihr neues Glück amtlich besiegeln ließen und verheiratet sind, fällt der staatliche Zuschuss für die beiden älteren Kinder weg. Nicht nur das: Das Amt verlangt sogar eine Rückzahlung. Bisher kam die Familie mit dem kleinen Gehalt von Herrn F., dem Unterhaltsvorschuss, dem Kindergeld und dem Elterngeld, das Frau F. derzeit bezieht, über die Runden. Der fehlende Unterhaltsvorschuss hat ein großes Loch in die Haushaltskasse gerissen.

Gleichzeitig kam die Nachzahlung für die Energiekosten in Höhe von 1400 Euro ins Haus geflattert. Frau F. kann derzeit noch nicht wieder arbeiten, denn das jüngste Kind ist noch ein Baby. Deshalb benötigt die Familie Unterstützung, damit sie nicht in den klassischen Schuldenkreislauf gerät.

Auszug aus der schimmeligen Wohnung

Stuttgart - 35 Herr N. arbeitet im Imbiss. Ein Job, bei dem er so wenig verdient, dass er aufstockende Leistungen vom Jobcenter erhält. Vor kurzem wurde das zweite Kind der Familie N. geboren. Da das Kind ein Frühchen war, musste Frau N. mit dem Baby längere Zeit in der Klinik bleiben. Glücklicherweise konnte die Familie vor der Entbindung noch in eine intakte Wohnung umziehen. Die vorherige war im Keller und so feucht, dass sich Schimmel an den Wänden gebildet hatte.

Von ihren Möbeln konnten Herr und Frau N. deshalb kaum etwas in die neue Wohnung mitnehmen, denn auch sie waren voller Schimmel. Herr N. schläft derzeit auf dem Fußboden und Frau N. teilt sich das einzige Bett mit dem älteren Kleinkind. Auch das Baby hat noch kein richtiges Bettchen. Die Familie benötigt nun ein neues Doppelbett, einen Schlafzimmerschrank und eine Wohnzimmercouch.

Schulwechsel mitten im Lockdown

Stuttgart - 36 Frau T. hat eine Wohnung für sich und ihr Kind gefunden und beide fühlen sich wohl in dem neuen Heim. Alles würde passen, wenn Corona nicht wäre, denn dadurch wurde der Schulwechsel für das Grundschulkind schwierig. Mitten im Lockdown hieß es: zuhause bleiben und online lernen. Für das Kind hat dies bedeutet, dass es keine neuen Freunde finden konnte, denn die Klasse kannte es nur vom Bildschirm. Das war eine problematische Zeit für Mutter und Kind und Frau T. konnte wegen dieser Situation erst gar nicht beginnen, nach einer Arbeit zu suchen. Kürzlich hat sie begonnen, Bewerbungen zu schreiben und ist guter Dinge, dass sie wieder eine Anstellung findet.

Frau T. und ihr Kind leben von Leistungen des Jobcenters. Die Wohnung ist etwas größer als die Quadratmeterzahl, die vom Jobcenter anerkannt wird. Deshalb muss Frau T. monatlich 140 Euro von ihrem Arbeitslosengeld II selbst an der Miete bezahlen. Nun benötigt sie einen Ersatz für den kaputt gegangenen Herd. Ihr Kind ist gerne draußen und ist jetzt zu groß geworden für das Kinderfahrrad. Frau T. kann aus eigenen Mitteln weder den Herd noch ein neues Fahrrad kaufen. Sie befindet sich seit Jahren in Privatinsolvenz.

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