Nach dem Karlsruher Kopftuch-Urteil blieb es in der Landespolitik merkwürdig still. Doch nun rührt sich zumindest in der CDU Unmut über die Verfassungsrichter. CDU-Landesvize Winfried Mack hält das Urteil für falsch. Damit steht er nicht allein.

Stuttgart - Als 1998 die deutsche Muslima Fereshta Ludin nach dem Abschluss ihres Referendariats in den baden-württembergischen Schuldienst strebte, gingen die Wogen in der Landespolitik hoch. Ludin bestand darauf, auch im Unterricht das Kopftuch zu tragen. Die damalige Schulministerin Annette Schavan (CDU) schien im Fall Ludin anfangs geneigt, diesem Begehren nachzukommen. Die engagierte Katholikin befürchtete, ein Kopftuchverbot werde ungewollte Nebenwirkungen entfalten – und auch die Präsenz christlicher Symbole an den Schulen in Frage stellen. Doch unter dem Druck der CDU-Landtagsfraktion schwenkte sie um. Fraktionsvize Hermann Seimetz erklärte seinerzeit, wenn Schavan das Kopftuch toleriere, werde sie ihr Amt verlieren. Die Ansichten im Landtag gingen auseinander, aber quer durch die Fraktionen gab es eine Mehrheit gegen das Kopftuch.

 

Falsch verstandene Toleranz?

Im starken Kontrast zu den damaligen Aufregungen wurde das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Kopftuch muslimischer Lehrerinnen von der Landespolitik zunächst gelassen, fast schon gleichgültig registriert. Ministerpräsident Winfried Kretschmann sah sich in seiner Haltung bestätigt, CDU-Fraktionschef Guido Wolf hielt sich mit Kritik am Bundesverfassungsgericht zurück. Umso deutlicher äußert sich jetzt der stellvertretende Landes- und Fraktionschef Winfried Mack. Er bezeichnet den Karlsruher Richterspruch als „Ausdruck falsch verstandener Toleranz“. Mack erkennt im Kopftuch einen starke politische Symbolik und kommt zu dem Fazit: „Das Urteil ist sehr bedenklich.“ Hilfreich für die Bewertung sei ein Blick in die islamische Welt. Überall dort, wo eine Region in Richtung Gottesstaat marschiere, werde als Erstes die Kopftuchpflicht eingeführt. Mack warnt: „Wir sollten bei uns nicht jenen Vorschub leisten, die den traditionellen Islam einführen wollen.“ Deutschland sei ein christlich geprägtes Land, das Werte ausgeprägt habe, zu deren Kern die Gleichberechtigung der Frau zähle. Diesen Werten widerspreche das Kopftuch. Außerdem gefährde es das Bemühen um Integration. „Wenn eine Lehrerin ein Kopftuch trägt, wird Druck aufgebaut auf die Kinder und deren Eltern.“

Der CDU-Abgeordnete geht noch einen Schritt weiter und bekennt sich zur Privilegierung des Christentums. Die Kleidung einer Nonne sei etwas anderes als ein Kopftuch. Das Nonnenhabit dokumentiere eine bestimmte Lebensweise und sei letztlich ein Freiheitssymbol. Mack: „Wer hat sich denn einst für Mädchenbildung eingesetzt?“ Mit dieser Auffassung positioniert sich Mack quer zum Beschluss des Ersten Senats des Verfassungsgerichts. Die Richter befanden, eine Bevorzugung christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen verstoße gegen das verfassungsrechtliche Verbot der Benachteiligung aus religiösen Gründen.

Kontrollverlust triebhafter Männer

Aber handelt es sich bei dem Kopftuch überhaupt in erster Linie um Religion? Das CDU-Landesvorstandsmitglied Birgül Akpinar schreibt in einem Brief an Abgeordnete, es gebe in der islamischen Welt keine Einigkeit, ob und in welcher Form sich Frauen in der Öffentlichkeit verhüllen müssten. Der Koran gebe dafür keine eindeutige Antwort. Die Alevitin aus Filderstadt hebt nicht auf den religiösen oder politischen Gehalt des Kopftuchs ab, sondern auf seine gesellschaftliche Funktion. Durch die Bedeckung der weiblichen Reize und Konturen solle die Frau vor sexueller Belästigung und Gewalt geschützt werden.

„Eine Lehrerin, die ein Kopftuch trägt, braucht nicht mit Worten zu missionieren oder zu überzeugen. Das Kopftuch alleine symbolisiert ihre Weltanschauung und vor allem ein bestimmtes Männerbild.“ Dieses Bild zeichne einen von Kontrollverlust stets gefährdeten triebhaften Mann, der die Frau verhüllen muss, um sich nicht an ihr zu vergehen. Eine solche Sichtweise, so Akpinar, sei „mit unserer aufgeklärten Gesellschaft nicht zu vereinbaren“.

Nach dem Karlsruher Urteil muss das Land das Schulgesetz ändern, das die Darstellung christlicher und abendländischer Werte und Traditionen privilegiert. Die CDU-Fraktion stimmt ihre Linie derzeit noch ab. Ihr integrationspolitischer Sprecher Bernhard Lasotta sagt: „Wir wollen weiter ein Kopftuchverbot und suchen jetzt nach einer pragmatischen Lösung, damit die Konflikte nicht in die Schulen getragen werden. Nach dem Beschluss des Verfassungsgerichts ist ein Verbot dann möglich, wenn von einer konkreten Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität auszugehen ist.

Annette Schavan sprach als Kultusministerin häufig über die Rückkehr der Religion in die säkularisierten Gesellschaften Europas. Allerdings hatte sie dabei in erster Linie an das Christentum gedacht.