Kann die Polizei bei Ermittlungen in sozialen Netzwerken mitlesen? Der baden-württembergische Landtag sieht sich mit seinem Warten auf eine spezielle Überwachungssoftware am Ziel.

Stuttgart - Dass die Polizei in der Lage sein muss, zur Gefahrenabwehr auch Nachrichten von WhatsApp zu knacken, darüber sind sich Sicherheitsexperten weitgehend einig. Schließlich nutzen auch Verbrecher solche Dienste – zumal die Botschaften damit verschlüsselt sind. Der Landtag hat deshalb 2017 die rechtliche Basis für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) geschaffen.

 

Doch bis heute fehlt der Landespolizei dafür die Software, und das Bundeskriminalamt (BKA), auf dessen Expertise man in Stuttgart setzt, sah sich lange nicht in der Lage diese zu liefern. Nun aber scheint es soweit zu sein: „Ich habe den Eindruck, dass wir das Programm im Laufe des Jahres erhalten“, sagte Grünen-Fraktionsvize Uli Sckerl nach einem Informationsbesuch des Innenausschusses bei der Bundesbehörde in Wiesbaden. Auch der CDU-Innenpolitiker Siegfried Lorek zeigte sich zuversichtlich, der Polizei dieses Instrument bald zur Verfügung stellen zu können: „Das BKA hat sowohl eigene als auch kommerzielle Programme bereits im Einsatz.“ Man dürfe den Beamten die Quellen-TKÜ nicht verweigern, sonst seien sie bei der Gefahrenabwehr blind.

Der Aufwand ist enorm

Die Abgeordneten haben aber auch erfahren, wie kompliziert diese spezielle Art der TKÜ ist: „Der Aufwand ist immens, das wird nie eine Standardmaßnahme sein“, sagt Lorek. Eigentlich benötige man nicht eine einzige Software, sondern ein ganzes Bündel davon, denn die Verschlüsselungstechnik ändere sich rasant, sagt SPD-Fraktionsvize Sascha Binder. Seine Fraktion wolle der Polizei das Instrument nicht zwar verwehren, „aber die Quellen-TKÜ wird nicht das Allheilmittel bei der Verbrechensbekämpfung sein, denn sie stößt an praktische Grenzen“, sagt Binder. Problematisch sei etwa, wie man das Programm auf das abzuhörende Gerät bringt.

Hinzu kommt, dass die Polizei damit nicht auf dem gesamten Smartphone herumschnüffeln darf. Diese Online-Durchsuchung ist vor allem für die Grünen tabu. Technisch sei die Trennung aber machbar, glaubt Sckerl.

Auch er ist überzeugt, dass die Polizei dieses Instrument benötigt. Aber auch er geht von einem enormen Aufwand aus. Außerdem verlangt Sckerl die Einrichtung eines parlamentarischen Kontrollgremiums, dem diese TKÜ-Maßnahmen berichtet werden müssen.