Müssen wirklich 871 Jura-Studierende eine Klausur wiederholen? Der Protest gegen die Entscheidung des Justizprüfungsamtes wächst. Nun muss sich das Verwaltungsgericht Stuttgart mit einem Eilantrag befassen.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Die Panne bei der Prüfung von Jurastudenten wird zum Fall für die Justiz. Das Verwaltungsgericht Stuttgart muss über den Eilantrag eines Betroffenen entscheiden, wie ein Sprecher bestätigte. Dieser wehrt sich dagegen, dass seine Klausur nicht anerkannt, sondern wiederholt werden soll. Bis zum kommenden Montag hat das Justizprüfungsamt beim Ministerium von Guido Wolf (CDU) Zeit zur Stellungnahme. Dann dürfte rasch mit einer Entscheidung des Gerichts zu rechnen sein. Mehrere Betroffene haben beim Prüfungsamt derweil Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt, alle 871 Studierenden die Prüfung wiederholen zu lassen – darunter auch ein einstiger Grünen-Abgeordneter als Anwalt einer Studierenden. Darin wird insbesondere der Umgang mit der Panne scharf kritisiert.