Ein Gericht der Europäischen Union hat dem Kläger Ryanair Recht gegeben: Die EU-Kommission hat bei der Genehmigung der Corona-Hilfskredite für den Ferienflieger Condor Fehler gemacht.

Frankfurt - Die EU-Kommission hat nach einem Urteil des Gerichtes der Europäischen Union Fehler bei der Genehmigung der Corona-Hilfskredite für den Ferienflieger Condor gemacht. Der Beschluss der Kommission sei aufgrund unzureichender Begründung nichtig, teilte das EU-Gericht in Luxemburg am Mittwoch mit.

 

Der Staat hatte Condor mit 550 Millionen Euro Krediten in der Corona-Krise im vergangenen Jahr gestützt. Dagegen hatte der Billigflieger Ryanair aus Irland geklagt. Die Richter setzten wie schon bei anderen Fällen die Wirkung der Nichtigerklärung zugleich aus, sodass die EU-Behörde einen neuen Beschluss erlassen kann.

Europas größte Billigairline hat insgesamt 16 Klagen gegen staatliche Hilfen für Konkurrenten bei dem Luxemburger Gericht erhoben, darunter auch gegen die Milliardenhilfen für die Lufthansa. Klagen gegen die EU-Genehmigung von Staatsgeldern für die skandinavische SAS, Finnair und Air France sowie den Corona-Hilfsfonds Spaniens für Unternehmen hatte das EU-Gericht abgewiesen. In den Fällen der niederländischen Fluggesellschaft KLM und der portugiesischen TAP setzte sich Ryanair durch, denn das Gericht beanstandete die von der EU-Kommission angeführten Entscheidungsgründe. Die Behörde kann aber auch hier nachbessern.