Ein bisschen irreführend ist der Titel schon: Bewährungsabteilung. Wer eine Gerichtsverhandlung mit einer Bewährungsstrafe verlässt, bleibt erst einmal auf freiem Fuß. So schlimm kann es also nicht gewesen sein. Bei der Bewährungsabteilung in der JVA Heimsheim sieht das anders aus: Sie ist die Abteilung mit den höchsten Sicherheitsvorkehrungen im Gebäude. Hier sitzen Gefangene, die sich gefährlich oder aggressiv verhalten haben, etwa andere Gefangene oder Mitarbeiter angegriffen haben.

 

„Die sind wirklich den ganzen Tag hier eingesperrt“, erklärt der Abteilungsdienstleiter Sven Häffelein. Ausnahme sind die eineinhalb Stunden täglich Freizeit plus eine Stunde Hofgang. Aber zur Arbeit geht hier tagsüber niemand. Bei der Ankunft jedes Gefangenen werden die individuellen Sicherheitsvorkehrungen festgesetzt. „Zum Beispiel in Bezug auf den Sozialdienst“, erklärt die Sozialarbeiterin Laura Lienhard. „Mit manchen darf ich alleine sprechen, mit anderen nicht. Wieder andere dürfen gar nicht mit Frauen in Kontakt treten oder dürfen ihr Zimmer nur gefesselt verlassen.“

Drehtüreffekt beobachtet

Als Dauerlösung ist die Abteilung nicht gedacht. Daher auch der Name „Bewährungsabteilung“: Wer hierherkommt, kann sich auch bewähren, dann darf er wieder in eine andere Abteilung zurück. Spätestens vierteljährlich wird bei jedem überprüft, ob er noch weiter hierbleiben muss. Manchmal kann die Lösung auch darin liegen, einen Gefangenen in eine andere Anstalt zu verlegen, falls er sich mit den Mitarbeitern vor Ort überworfen hat. „Wir haben schon Gefangene bekommen, die wurden uns als hoch aggressiv angekündigt und waren nachher ganz ruhig“, erinnert sich Häffelein.

Gerade bei psychisch auffälligen Gefangenen beobachtet die Sozialarbeiterin Laura Lienhard aber immer wieder einen Drehtüreffekt. „Wenn jemand für verhandlungsfähig erklärt und verurteilt wurde, ist es im Nachhinein schwer festzustellen, dass derjenige so krank ist, dass er eigentlich in die Psychiatrie gehört.“ Bei wem im Vollzug festgestellt wird, dass er in einer Form psychisch krank ist, der kommt zunächst in das Justizvollzugskrankenhaus auf dem Hohenasperg, wo er auf Medikamente eingestellt wird. „Bei manchen funktioniert das dann gut, und sie finden wieder in den Alltag zurück.“ Einige aber kommen bald wieder in die Bewährungsabteilung, zum Hohenasperg und zurück. „Grade am Hohenasperg würden wir uns daher mehr Plätze für Gefangene wünschen, damit sie richtig behandelt werden können“, sagt Sven Häffelein.

Bedrohte müssen isoliert werden

Ähnlich isoliert wie die Gefangenen in der Bewährungsabteilung leben übrigens auch die auf diesem Stockwerk untergebrachten Bedrohten. Wer von Mitgefangenen bedroht wird, kann ebenfalls nicht mit den anderen zusammen zur Arbeit oder in die Freizeit gehen – zumal die Betroffenen nur selten einen Namen preisgeben. Die Männer haben einmal die Woche separaten Sport und Arbeit in einem gesonderten Betrieb. „Wenn einer erst mal hier drin ist, ist es schwer, wieder in den Regelvollzug zurückzukehren, weil die Männer den Ruf eines Verräters tragen, wenn sie mit ihrem Problem zu uns kommen“, erklärt Häffelein. In solchen Fällen könne eine Verlegung in einen anderen Vollzug eine Lösung sein. „Es gibt aber auch welche, die das gar nicht wollen und dauerhaft hierbleiben“, sagt Laura Lienhard. Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben, zum Beispiel private Kontakte in der näheren Umgebung.

Motivation ist der Opferschutz

Die Arbeit in dieser Abteilung ist nicht immer leicht. „Das kann auch nicht jeder“, weiß Hof. „Gerade, wenn man Frau und Kinder zu Hause hat und mit Sexualstraftätern arbeitet, ist das immer schwer miteinander in Einklang zu bringen. Aber das muss man ausblenden. Es ist wichtig, den Gefangenen auf Augenhöhe zu begegnen, sonst kommt man gar nicht weiter.“ Die Motivation für die Mitarbeiter ist vor allem der Opferschutz. Denn früher oder später wird jeder Gefangene entlassen, sobald seine Strafe abgesessen ist. Wenn er in Freiheit dann keine Verbrechen mehr begeht, dann habe sich die Behandlung auf jeden Fall gelohnt.

Der Erfolg der Arbeit in der Abteilung sei auch statistisch belegbar, sagt Mäckelburg. „In Freiheit folgt immer auch noch ein Nachsorgeprogramm, damit die Männer lernen, daheim das umzusetzen, was sie hier gelernt haben.“

Wer aggressiv ist, muss sich erst bewähren

Ein bisschen irreführend ist der Titel schon: Bewährungsabteilung. Wer eine Gerichtsverhandlung mit einer Bewährungsstrafe verlässt, bleibt erst einmal auf freiem Fuß. So schlimm kann es also nicht gewesen sein. Bei der Bewährungsabteilung in der JVA Heimsheim sieht das anders aus: Sie ist die Abteilung mit den höchsten Sicherheitsvorkehrungen im Gebäude. Hier sitzen Gefangene, die sich gefährlich oder aggressiv verhalten haben, etwa andere Gefangene oder Mitarbeiter angegriffen haben.

„Die sind wirklich den ganzen Tag hier eingesperrt“, erklärt der Abteilungsdienstleiter Sven Häffelein. Ausnahme sind die eineinhalb Stunden täglich Freizeit plus eine Stunde Hofgang. Aber zur Arbeit geht hier tagsüber niemand. Bei der Ankunft jedes Gefangenen werden die individuellen Sicherheitsvorkehrungen festgesetzt. „Zum Beispiel in Bezug auf den Sozialdienst“, erklärt die Sozialarbeiterin Laura Lienhard. „Mit manchen darf ich alleine sprechen, mit anderen nicht. Wieder andere dürfen gar nicht mit Frauen in Kontakt treten oder dürfen ihr Zimmer nur gefesselt verlassen.“

Drehtüreffekt beobachtet

Als Dauerlösung ist die Abteilung nicht gedacht. Daher auch der Name „Bewährungsabteilung“: Wer hierherkommt, kann sich auch bewähren, dann darf er wieder in eine andere Abteilung zurück. Spätestens vierteljährlich wird bei jedem überprüft, ob er noch weiter hierbleiben muss. Manchmal kann die Lösung auch darin liegen, einen Gefangenen in eine andere Anstalt zu verlegen, falls er sich mit den Mitarbeitern vor Ort überworfen hat. „Wir haben schon Gefangene bekommen, die wurden uns als hoch aggressiv angekündigt und waren nachher ganz ruhig“, erinnert sich Häffelein.

Gerade bei psychisch auffälligen Gefangenen beobachtet die Sozialarbeiterin Laura Lienhard aber immer wieder einen Drehtüreffekt. „Wenn jemand für verhandlungsfähig erklärt und verurteilt wurde, ist es im Nachhinein schwer festzustellen, dass derjenige so krank ist, dass er eigentlich in die Psychiatrie gehört.“ Bei wem im Vollzug festgestellt wird, dass er in einer Form psychisch krank ist, der kommt zunächst in das Justizvollzugskrankenhaus auf dem Hohenasperg, wo er auf Medikamente eingestellt wird. „Bei manchen funktioniert das dann gut, und sie finden wieder in den Alltag zurück.“ Einige aber kommen bald wieder in die Bewährungsabteilung, zum Hohenasperg und zurück. „Grade am Hohenasperg würden wir uns daher mehr Plätze für Gefangene wünschen, damit sie richtig behandelt werden können“, sagt Sven Häffelein.

Bedrohte müssen isoliert werden

Ähnlich isoliert wie die Gefangenen in der Bewährungsabteilung leben übrigens auch die auf diesem Stockwerk untergebrachten Bedrohten. Wer von Mitgefangenen bedroht wird, kann ebenfalls nicht mit den anderen zusammen zur Arbeit oder in die Freizeit gehen – zumal die Betroffenen nur selten einen Namen preisgeben. Die Männer haben einmal die Woche separaten Sport und Arbeit in einem gesonderten Betrieb. „Wenn einer erst mal hier drin ist, ist es schwer, wieder in den Regelvollzug zurückzukehren, weil die Männer den Ruf eines Verräters tragen, wenn sie mit ihrem Problem zu uns kommen“, erklärt Häffelein. In solchen Fällen könne eine Verlegung in einen anderen Vollzug eine Lösung sein. „Es gibt aber auch welche, die das gar nicht wollen und dauerhaft hierbleiben“, sagt Laura Lienhard. Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben, zum Beispiel private Kontakte in der näheren Umgebung.