Seit zwei Jahren ist das Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative (GQP) in Kraft. Bislang ist die Resonanz im Land aber eher verhalten.

„Als Eigentümer einer gewerblich genutzten Immobilie ist das Umfeld für Sie von entscheidender Wichtigkeit. Je attraktiver die Umgebung, umso mehr Kunden kommen und umso besser können Sie Ihre Immobilie vermieten“, wirbt Peter Pätzold, Beigeordneter für Städtebau und Umwelt der Landeshauptstadt in einer Broschüre für GQP.

 

Hinter dem Landesgesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative steckt die Idee, dass gewerbliche Anlieger in einem Gebiet gemeinsam eine Strategie entwickeln, wie sie die Ausgangslage in ihrem Quartier verbessern können. Die Kosten der Maßnahmen teilen sich dabei alle Immobilieneigentümer in dem Bereich nach einem Schlüssel.

Räumlich klar umrissene Bereiche

Die Idee stammt aus Amerika. Als Reaktion auf die wachsende Konkurrenz durch Einkaufszentren wurden in den 70er Jahren sogenannte Business Improvement Districts – kurz BID – entwickelt. Darunter versteht man räumlich klar umrissene Bereiche, in denen die Grundeigentümer und Gewerbetreibenden gemeinsam versuchen, die Standortqualität zu verbessern. Die Maßnahmen werden aus einer zeitlich befristeten kommunalen Abgabe finanziert, an der sich alle beteiligen müssen.

Einer der Vorreiter auf diesem Gebiet in Deutschland war die Stadt Hamburg. Schon frühzeitig wurden dort mithilfe von BID in einem Einkaufsviertel neue Pflaster verlegt, Straßenlampen aufgestellt oder zusätzliche Bäume gepflanzt. Mittlerweile gilt die Elbmetropole als Hauptstadt der BIDs in Deutschland.

Nach zwei Jahren ist das Interesse an GQP in Baden-Württemberg aber immer noch sehr verhalten. Nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg gibt es bisher noch keine durch kommunale Satzung festgelegte Aufwertungsbereiche nach GQP. Lediglich in der Landeshauptstadt Stuttgart wurden mittlerweile für zwei Gebiete – Untertürkheim und Tü- binger Straße – Quartiersgemeinschaften gegründet, die ein entsprechendes Antragsverfahren vorbereiten. Daneben gebe es noch in mehreren baden-württembergischen Städten Interessenten zur Gründung von Quartiersgemeinschaften, die sich jedoch noch in der Sondierungsphase befänden. Inwieweit daraus GQP-Aufwertungsbereiche entstehen, könne nicht vorhergesehen werden, so das Ministerium.

Dass bislang bei den infrage kommenden Immobilienbesitzern der zündende Funke noch nicht übergesprungen ist, wundert Ottmar H. Wernicke nicht. „Das Gesetz ist aus unserer Sicht nicht geeignet, Gemeindequartiere nachhaltig aufzuwerten. Die Entstehung verödeter Innenstädte und Quartiere ist nämlich nicht auf ein Fehlverhalten der dort ansässigen Immobilieneigentümer zurückzuführen, sondern überwiegend auf falsche Standortentscheidungen der Kommunen“, so der Geschäftsführer von Haus & Grund Württemberg. Anstatt Immobilieneigentümer zum Zahlmeister fragwürdiger Einzelhandelsprojekte zu machen, sei es Sache der Kommunen, für den Erhalt gewachsener Einzelhandelsstrukturen innerhalb ihrer Quartiere zu sorgen.

Kontrollverlust der öffentlichen Hand

Kritik an den BIDs kommt auch von dem Hamburger Architektur-Professor Gert Kähler. In einem Interview mit der „Welt“ warnt der Stadthistoriker und Publizist vor einem Kontrollverlust der öffentlichen Hand und einer sichtbaren sozialen Spaltung der Stadt. Es sei bedenklich, wenn private Sicherheitsdienste wie in Hamburg quasi Aufgaben der Polizei übernähmen. Kähler sieht darin einen Schritt zur „weiteren Übereignung der Stadt an private Interessen.“

Selbst der Handelsverband Baden-Württemberg (HV) äußert sich zurückhaltend: Auch wenn die mit einem BID verbundene Abgabe zunächst nur den Immobilieneigentümer treffe, werde sich der Eigentümer kaum des Drangs erwehren können, die neu entstandene Belastung auf seine Mieter umzulegen. „Damit könnte der Handel am Ende der sein, der die Zeche zu zahlen hat. Und das, obwohl er, wenn er nicht gleichzeitig Eigentümer seiner Immobilie ist, kaum mitreden kann, wenn es um Sinn oder Unsinn der zu finanzierenden BID-Maßnahmen geht“, warnt Swen Rubel, Geschäftsführer des Einzelhandelsverbands Nordbaden. So könne ein BID in einem Fall sinnvoll sein, um ein städtisches Quartier aufzuwerten. Es könnte aber in einem anderen Fall auch zu einer weiteren Belastung des Handelsstandortes Innenstadt führen. Andererseits dürfe GQP auch nicht dazu führen, dass den Kommunen dadurch ermöglicht werde, sich ihrer finanziellen Pflichten für die Innenstadt zu entledigen, ergänzt Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des HV. Doch das tun sie bereits indirekt: Kommunale Liegenschaften in den ausgewiesenen Gebieten sind von der Abgabe befreit.