Die Namen von veganen Hanfdrinks müssen anders klingen als Milch. Ein Start-up hat zwar am Donnerstag vor dem Landgericht Stuttgart gegen die Wettbewerbszentrale verloren, kündigt aber selbstbewusst an: „Wir bleiben laut!“

Stadtleben/Stadtkultur: Uwe Bogen (ubo)

Stuttgart - Darf von „Milck“ die Rede sein, wenn es gar keine Milch ist? Ein vertauschter Buchstaben, mit dem das Start-up-Unternehmen The Hempany für seinen veganen Hanfdrink wirbt, ist zum Fall des Landgerichts Stuttgart geworden. Am Donnerstagnachmittag hat die Elfte Zivilkammer das von Veganern und von der Milchindustrie bundesweit mit Spannung erwartete Urteil verkündet: Der beanstandete Markennamen, gegen den die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs mit Sitz in Frankfurt im Auftrag ihrer 2000 Mitglieder aus der Wirtschaft eine Unterlassungsklage erhoben hat, muss zurückgezogen und darf in Zukunft nicht mehr verwendet werden.

 

„Der Fantasienamen Milck verwirrt die Verbraucher“

„Das rein pflanzliche Produkt der Beklagten enthält weder Milch noch Milcherzeugnisse“, heißt es im Urteil. Die Produktbezeichnung „Milck“ lehne sich „derart eng“ an die von der EU-Verordnung geschützte Bezeichnung „Milch“ an, dass nach Auffassung der Kammer dies „in den EU-Bezeichnungsschutz“ eingreife. Die Wettbewerbszentrale befürchtet, der Fantasiename „Milck“ verwirre die Verbraucher, was man, um Verwechslungsgefahren zu verhindern, untersagen müsse. Das Stuttgarter Start-up hält dagegen: Nur die Bezeichnung „Milch“ sei geschützt, während der erfundene Begriff „Milck“ keine Entsprechung in der deutschen oder englischen Sprache habe. Ihr Werbeslogan „Wir melken Hanfsamen statt Kühe“ mache überdies klar, dass es sich um kein tierisches Produkt handele.

Der Markt für Ersatzprodukte expandiert

Mit ihrem Sortiment liegt die Firma The Hempany im Trend. Immer mehr Deutsche verzichten auf klassische Kuhmilch und trinken pflanzliche Ersatzprodukte aus Soja oder Hafer. Nach Angaben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) lag der Pro-Kopf-Verbrauch im vergangenen Jahr bei knapp 50 Kilogramm pro Kopf. Zum Vergleich: 2014 betrug er laut Milchindustrie-Verband (MIV) noch 56,3 Kilogramm. Der Markt für Ersatzprodukte expandiert. Das Stuttgarter Start-up hat den Prozess vor dem Zivilgericht genutzt, um für Milchersatz zu werben. Der Begriff „Milchalternative“ ist zulässig, nur der Name „Milck“ nicht.

Start-up denkt über Berufung nach

„Wir sind sehr enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts“, erklärt Dave Tjiok, CEO bei The Hempany GmbH, „wir hätten uns eine Würdigung des neuen Verbraucherverständnisses gewünscht.“ Eine Berufung gegen das Urteil ist innerhalb von vier Wochen noch möglich. Dies will das junge Unternehmen nun prüfen. Eines stehe aber schon jetzt fest: „Wir bleiben laut.“ Das Verhalten der Verbraucher habe sich grundlegend geändert und werde auch nicht von Urteilen pro Milchwirtschaft gestoppt.