Die baden-württembergische AfD-Fraktion hat den Abgeordneten Stefan Räpple mit sofortiger Wirkung aus der Fraktion ausgeschlossen und ihm seine Mitgliedschaftsrechte entzogen. Räpple hatte zuvor zum gewaltsamen Umsturz der Regierung aufgerufen.

Stuttgart - Nach einem Aufruf zum gewaltsamen Umsturz der Regierung hat die baden-württembergische AfD-Fraktion den umstrittenen Abgeordneten Stefan Räpple mit sofortiger Wirkung aus der Fraktion ausgeschlossen und ihm seine Mitgliedschaftsrechte entzogen. Das teilte ein Sprecher der Fraktion am Montag mit. Räpple hatte demnach am Samstag bei einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen in Mainz zu einem gewalttätigen Umsturz der Regierung aufgerufen. „Wer diesen Rechtsstaat in Frage stellt, ja zu seiner gewaltsamen Beseitigung aufruft, hat den Boden dieser Verfassung verlassen und damit auch die Grundlagen der Fraktionsverfasstheit in Frage gestellt“, sagte Fraktionschef Bernd Gögel.

 

„Wer zu Straftaten aufruft, kann nicht länger Teil unserer Fraktion und Partei sein“, sagte AfD-Landeschefin Alice Weidel, die auch die Vorsitzende der Bundestagsfraktion ist. „Ich halte die Entscheidung der Fraktion daher für absolut richtig.“

Wegen Provokationen vermehrt in Schlagzeilen

Räpple hatte in der Vergangenheit immer wieder mit Provokationen für Schlagzeilen gesorgt. Er ließ sich etwa im Dezember 2018 nach Zwischenrufen von der Polizei aus dem Landtag führen - ein historischer Eklat. Die AfD Baden-Württemberg beschloss im Frühjahr, den umstrittenen Landtagsabgeordneten auszuschließen. Räpple hatte aber angekündigt, dagegen vorgehen zu wollen. Da das Urteil nicht rechtskräftig war, gehörte er weiter der Fraktion an.

Mitgliedschaft in Partei und Fraktion müssten laut Fraktionssatzung nicht zusammenhängen, es könnten auch Nicht-AfD-Mitglieder in der Fraktion sein, teilte ein Sprecher am Montag mit. „Und da es ein schwebendes Verfahren war, sah die Fraktion keinen Handlungsbedarf.“