Ein Landgericht hat Stefan Räpple wegen des öffentlichen Aufrufs zu Straftaten und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Mainz/Stuttgart - Der ehemalige baden-württembergische Landtagsabgeordnete und frühere AfD-Politiker Stefan Räpple ist wegen des öffentlichen Aufrufs zu Straftaten und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der 40-Jährige muss nach dem Beschluss des Landgerichts Mainz vom Mittwoch zudem 2400 Euro - zwei Netto-Gehälter - an eine gemeinnützige Organisation zahlen.

 

Die große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass Räpple als Redner bei einer Demonstration in Mainz am 26. September 2020 zum Thema Corona zum gewaltsamen Sturz der Bundesregierung aufrief. Am 29. August 2020 hatte er sich zudem an Demonstrationen gegen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Berlin beteiligt. Dabei soll er mit einigen hundert Menschen die vor dem Reichstagsgebäude aufgestellten Absperrgitter überstiegen und mit Gewalt Widerstand gegen Polizisten geleistet haben, die die Treppe zum Reichstag räumen wollten.

Angeklagter war geständig

Strafmildernd habe sich ausgewirkt, dass der Angeklagte die - videodokumentierten - Taten vollumfänglich gestanden habe, nicht vorbestraft gewesen und nicht mehr politisch aktiv sei, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Weidemann in der Urteilsbegründung. Erschwerend wertete das Gericht, dass Räpple bei den Taten seine besondere Verantwortung als Landtagsabgeordneter missachtet habe.

Räpple bedankte sich bei der Staatsanwaltschaft für den „Warnschuss“, der die Anklage für ihn gewesen sei, und entschuldigte sich. Sein Verteidiger kündigte an, keine Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.