Der Fall Stefan Schumacher kann noch nicht zu den Akten gelegt werden - nun hat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft anegkündigt, Revision einzulegen. Der frühere gedopte Radprofi war zuvor vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen worden.

Der Fall Stefan Schumacher kann noch nicht zu den Akten gelegt werden - nun hat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft anegkündigt, Revision einzulegen. Der frühere gedopte Radprofi war zuvor vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen worden.

 

Stuttgart - Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat Revision gegen den Freispruch für den Radprofi und Dopingsünder Stefan Schumacher vom Vorwurf des Betrugs eingelegt. Sie rüge dabei die Verletzung formellen und materiellen Rechts in dem Urteil, sagte ihr stellvertretender Pressesprecher Jan Dietzel am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa.

Noch sei allerdings nicht klar, ob die Staatsanwälte die Revision tatsächlich durchführten. Das werde man erst dann entscheiden, wenn das Landgericht Stuttgart die Urteilsgründe schriftlich vorgelegt habe, erklärte Dietzel.

Hintergrund dieses Vorgehens ist, dass die Staatsanwaltschaft nach dem Urteilsspruch vom Dienstag nur eine Woche Zeit hat, um ihre Revision einzulegen. Die Anwälte wollten sich diese Möglichkeit laut Dietzel in jedem Fall offenhalten.

Das Landgericht hatte den Nürtinger Schumacher nach 19 Prozesstagen von dem Vorwurf freigesprochen, seinen ehemaligen Gerolsteiner-Teamchef Hans-Michael Holczer um Gehalt betrogen zu haben. Es hat nun mehrere Wochen Zeit, die Begründung des Urteils in schriftlicher Form vorzulegen.