Die Firmenspitze verteidigt ihr Vorgehen. Die Mieterinitiative hält die Anhebung für unzulässig. Bei ihrer Mitgliederversammlung soll das eines der Themen sein.

Die Energie- und Heizkosten explodieren – die monatlichen Vorauszahlungen für Deutschlands Mieter in vielen Fällen auch. Zwischen dem städtischen Wohnungsunternehmen SWSG und Teilen der Mieterschaft droht es darüber nun zum Konflikt zu kommen: Die SWSG-Mieterinitiative beklagte jetzt, dass für die Bewohner am 1. Oktober sämtliche Posten in der Vorauszahlung um 60 Prozent angehoben werden sollten, sofern nicht schon zum 1. September geschehen. Vor einer geplanten stadtweiten Mieterversammlung am Samstag, 24. September, schlug die Initiative Alarm: Man empfehle allen Mietern, den 60-prozentigen Aufschlag nicht zu leisten, sondern Einspruch zu erheben, erklärte Ursel Beck von der Mieterinitiative.

 

Ihre Begründung: Die SWSG erhöhe nicht nur den Vorauszahlungsbetrag für die eigentlichen Heizkosten, sondern nehme den Aufschlag auch für die Wasserkosten, die Servicekosten der Messdienstfirma, für Wartungskosten und Kosten für Gerätemiete vor. Eine solche Erhöhung sei völlig unzulässig. Die Folgen ließen sich am Beispiel eines Mieters im Stuttgarter Osten ersehen: Seine monatliche Heizkostenvorauszahlung solle von 140 Euro auf 315 Euro steigen.

Mieterinitiative erinnert an SWSG-Aussagen

Die Mieterinitiative stellt nicht nur die Höhe, sondern auch die Notwendigkeit eines Aufschlags zu diesem Zeitpunkt infrage. Der Grund: SWSG-Chef Samir Sidgi sagte Ende März dieses Jahres, das Unternehmen habe sich auch für 2022 beim Bezug von Gas und Allgemeinstrom für die Gebäude Preisstabilität gesichert, in Teilen sogar über 2022 hinaus. Freilich gebe es Gas-Einzelöfen, für die die Mieter selbst einen Gaslieferanten bestimmten. Und für den Stromverbrauch innerhalb der Wohnungen entschieden die Mieter auch über ihren Lieferanten.

Einige Monate später nimmt die SWSG für sich in Anspruch, die Vorauszahlungsbeträge wohlüberlegt bestimmt zu haben. Anlässlich der Nebenkostenabrechnung 2021 teilte sie einem Mieter mit, der neue Vorauszahlungsbetrag basiere auf dem Abrechnungsergebnis von 2021, dazu habe man eine Steigerung des Energiebezugspreises in Höhe von 60 Prozent berücksichtigt. Auf Nachfrage erklärte die SWSG jetzt, die Erhöhung sei im Zuge der Nebenkostenabrechnung so zulässig und in diesem Fall gleichzeitig eine vorsorgende Maßnahme, um in der aktuellen Lage die Mieterschaft vor sehr hohen Nachzahlungen in den Folgejahren zu schützen. Bis zum Jahresende 2022 seien die Gasbezugskosten und die Kosten für Allgemeinstrom für SWSG-Mieter zwar tatsächlich stabil, man müsse aber von weiterhin steigenden Preisen auf den Energiemärkten ausgehen. Außerdem werde die Gaspreisumlage die Kosten weiter erhöhen. Die SWSG legte schließlich Wert auf die Feststellung, es würden nicht sämtliche Einzelposten innerhalb der Vorauszahlung um 60 Prozent angehoben, sondern es werde „die Heizkostenvorauszahlung in Summe um 60 Prozent erhöht“. Es handele sich um eine Sammelposition mit „überproportional steigenden Energiekosten“, deren Ursachen sich aus dem politischen Tagesgeschehen erklärten.

Anmerkung der Redaktion: Der ursprünglichen Fassung hat unsere Redaktion zwei neue Schlusssätze hinzugefügt, in der die SWSG zum Vorgehen bei der Erhöhung der Vorauszahlungsbeträge Stellung nimmt.