Se it August 2016 kann man sich in elf Stuttgarter Stadtbezirken Elektroroller ausleihen – in den Oberen Neckarvororten allerdings sind die Stella-Flitzer der Stadtwerke Stuttgart außen vor.

Obere Neckarvororte - Seit August 2016 kann man sich in elf Stuttgarter Stadtbezirken Elektroroller ausleihen – in den Oberen Neckarvororten allerdings sind die himmelblauen Stella-Flitzer der Stadtwerke Stuttgart (SWS) außen vor. Zwar kann man mit ihnen auch in Untertürkheim, Obertürkheim, Hedelfingen und Wangen – wie im gesamten Stadtgebiet – herumfahren. Doch nur im „Zuhause-Bereich“ können die Stella-Roller gemietet, geladen und wieder abgestellt werden. Dieser umfasst die Stuttgarter Innenstadtbezirke sowie Botnang, Degerloch, Feuerbach, Sillenbuch, Teile von Bad Cannstatt, Münster und Hofen sowie die beiden Universitätsstandorte Hohenheim und Vaihingen. Alles in allem, erläutert SWS-Sprecherin Karoline von Graevenitz, sind 48 Quadratkilometer Stadtgebiet abgedeckt. „Wir konnten aus Kostengründen nicht gleich alle Stuttgarter Bezirke testen.“

 

Die zweite Saison mit den 100 blauen Zweisitzern im Retrodesign endete vor wenigen Tagen mit einem Rekord: Von März bis November wurden die Elektroroller so viel gefahren wie noch nie. Knapp 360 000 Kilometer legten die mehr als 11 000 Nutzer zurück, fast doppelt so viele wie in der Saison 2017. Seit dem Start sind die Roller insgesamt 560 000 Kilometer auf den Stuttgarter Straßen unterwegs gewesen. Im Vergleich zu konventionell betriebenen Rollern wurden damit über 41 000 Kilogramm klimaschädliches Kohlendioxid vermieden.

Roller bis März im Depot

Zum Ende der gut zweijährigen Pilotphase wurden nun die Roller ins Depot gebracht, wo sie voraussichtlich bis März 2019 verbleiben – in den Wintermonaten wird der Betrieb aus Sicherheitsgründen eingestellt, da Zweiräder bei Kälte und Nässe schneller ins Rutschen kommen und somit das Unfallrisiko steigt. Die Stadtwerke nutzen die Zeit, um den Versuch im Detail auszuwerten und auf dieser Grundlage die nächste Saison zu planen. Hoffnung dürfen sich die vier Neckarstadtbezirke aber nicht machen. „Es steht schon jetzt fest, dass wir keine weiteren Bezirke dem ‚Zuhause-Bereich’ hinzufügen werden“, betont von Graevenitz. Der Grund: Das Angebot beruht auf dem sogenannten Free-Floating-Prinzip. Das heißt, dass die Roller nicht zu einem festen Standort zurückgebracht werden müssen, sondern in den elf Stadtbezirken überall am Straßenrand abgestellt werden dürfen.

„Free-Floating macht den Betrieb einer Sharing-Flotte grundsätzlich sehr aufwendig“, erläutert die SWS-Sprecherin: „Die E-Roller müssen zu Akku-Tausch, Wartung und Reparatur einzeln angefahren werden. Deshalb ist es notwendig, das Gebiet zu begrenzen, sonst sind Betrieb und Betriebskosten nicht mehr darstellbar.“ Wer den Roller außerhalb der definierten Zone abstellt, für den wird es richtig teuer: Die Rückführung des E-Rollers in den „Zuhause-Bereich“ kostet 100 Euro.

Auf Bundesstraßen verboten

Gegen eine Ausdehnung spreche auch, dass die Außenbezirke mit den E-Rollern nur sehr schwer zu erreichen seien. „Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern dürfen sie zum Beispiel nicht auf Bundesstraßen fahren“, so von Graevenitz. Der Test habe zudem gezeigt, dass die E-Roller hauptsächlich für Kurzstrecken genutzt werden. Rund 63 000 Mal wurden die 100 E-Roller in der zurückliegenden Saison gefahren, durchschnittlich 5,7 Kilometer weit. „Längere Fahrten durch Stuttgart werden kaum unternommen“, sagt von Graevenitz mit Verweis auf die Zahlen: Während es von und nach Bad Cannstatt immerhin jeweils rund 5550 Fahrten gab, waren es von und nach Münster nur noch 1451. Hofen war Start und Ziel bei lediglich 464 Fahrten. Zum Vergleich: Von und nach Stuttgart-Mitte gab es über 10 000 Fahrten. Dort funktioniere das Leihsystem am besten, erklärt die Sprecherin der Stadtwerke. Aber auch Bad Cannstatt gehört zu den gut genutzten Bezirken.