Seit es die blauen Stella-Leihroller der Stadtwerke Stuttgart gibt, gibt es auch Beschwerden. Weil die Mieter die Gefährte falsch abstellen. Wie die Stadt das Problem lösen will.

Die Ansage ist eigentlich unmissverständlich: „Auf allen Fußgänger- und Radverkehrsflächen gilt für Elektroroller ein Fahr- und Parkverbot“, heißt es auf der Internetseite von Stella-Sharing. Und auch die Stadtverwaltung betont: „Grundsätzlich ist das Parken von motorisierten Zweirädern auf Geh- und Radwegen nicht gestattet.“ Doch die Realität sieht oft anders aus: Immer wieder werden in der Stadt Beschwerden laut, dass die blauen Stella-Mietroller der Stadtwerke auch auf Trottoirs abgestellt werden und im ungünstigsten Fall den Weg versperren.

 

So zuletzt in Stuttgart-Plieningen am Garbe-Kreisel, wo wochenlang nahe der Uni Hohenheim rund ein Dutzend der blauen Elektroflitzer auf dem Gehsteig vor dem Bezirksrathaus geparkt wurden. Um Missverständnisse zu vermeiden: Stein des Anstoßes waren in diesem Fall nicht sogenannte E-Scooter, auf denen der Fahrer stehend unterwegs ist, sondern E-Motorroller zum Sitzen. Die auch Vespas genannten Zweiräder nehmen weitaus mehr Platz in Anspruch als die vergleichsweise schmalen E-Scooter.

Ein Problem für Sehbehinderte

Der Plieninger SPD-Bezirksbeirat Ulrich Berger hatte darauf aufmerksam gemacht, dass der Zustand auf dem Verbindungsweg zwischen den Bushaltestellen an der Garbe und der Endhaltestelle der Stadtbahnlinie U3 vor allem „für sehbehinderte Menschen nicht länger zuzumuten ist“. Tatsächlich parkten an der betreffenden Stelle über einen längeren Zeitraum mitunter deutlich mehr als zehn blaue Elektroroller. Zwar ist der Gehweg hier so breit, dass noch Platz für Fußgänger bleibt. Doch für Sehbehinderte sind auf Trottoirs abgestellte Fahrzeuge eben auch dann gefährliche Hindernisse, wenn sehende Passanten ihnen leicht ausweichen können.

Am Plieninger Garbe-Kreisel wurde der Missstand zwischenzeitlich beseitigt: „Nach einem Kontakt mit dem Anbieter konnte das Problem kurzfristig behoben werden“, erklärt Jana Steinbeck, eine Sprecherin der Stadt. Doch am grundsätzlichen Problem falsch abgestellter Mietroller ändert das wenig: „In der Vergangenheit kam es situativ immer wieder zu Beschwerden über regelwidrig abgestellte Motorroller“, sagt Steinbeck. Es gebe Hotspots, bei welchen das Gehwegparken von E-Rollern, E-Scootern oder Fahrrädern verstärkt zu beobachten sei. Gemeint sind Verkehrsknotenpunkte oder die Gegend bei Haltestellen.

Wo dürfen die blauen Elektromotorroller parken?

Doch wo genau dürfen die blauen Elektromotorroller nun eigentlich in Stuttgart parken? Die Stadt lässt dazu wissen: Sie sollten „am besten auf einem ausgewiesenen Motorrad- oder Motorrollerstellplatz abgestellt werden, können aber auch auf allen ausgewiesenen öffentlichen Parkplätzen kostenfrei abgestellt werden“. Letzteres sorgt immer wieder für Irritationen. So auch im Fall der Garbe: Neben den auf dem Gehweg abgestellten Rollern stehen dort auch weiterhin zahlreiche Stella-Roller auf kostenpflichtigen Parkplätzen am Straßenrand – ohne entsprechendes Parkticket. Der Grund: „Die Elektroroller von Stella-Sharing unterliegen nicht der Parkraumbewirtschaftung und dürfen somit auf allen öffentlichen Parkplätzen kostenlos abgestellt werden“, betont die Stella-Sprecherin Karoline von Graevenitz.

Dass die Stadt häufig ein Auge zudrückt, wie Kritiker vermuten, wenn die blauen Flitzer der Stadtwerke auf Gehwegen parken, bestreitet die Verwaltung indes: „Entsprechend abgestellte Fahrzeuge werden nicht geduldet“, so Steinbeck. Zugleich schränkt sie ein: „Das wichtigste Kriterium bei der Kontrolle ist jedoch grundsätzlich die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden.“ Parkverstöße von Krafträdern auf den von Fußgängern oder gemeinsam mit Radfahrern genutzten Verkehrsflächen würden demnach „immer beanstandet, wenn durch den Parkverstoß die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird oder eine maßgebliche Behinderung vorliegt“.

Die Stadt will nun auf das Problem falsch geparkter Motorroller mit der vermehrten Ausweisung von Parkplatzflächen reagieren, die speziell für Krafträder reserviert sind. In einem ersten Schritt habe man nun Stellen identifiziert, so die Stadtverwaltung, an denen ein erhöhter Parkdruck durch motorisierte Zweiräder erkennbar sei, erklärt Jana Steinbeck. „Inzwischen wird auch bei laufenden Verkehrsprojekten der Ausbau dieser speziellen Bedarfe berücksichtigt.“ Die Stella-Sprecherin Karoline von Graevenitz ergänzt: „Wir definieren in der Stella-App für jedem Stadtteil konkrete Rückgabe-Inseln, damit die E-Roller insbesondere nicht in den engen Straßen stehen, wo es eh schon wenig Stellplätze gibt.“ Mit Blick auf Plieningen wolle man diese Inseln in der App nun präzisieren.