Die Niederlande wollen die Sterbehilfe bei todkranken Kindern unter zwölf Jahren erlauben. Ärzte sollen für eine solche Unterstützung nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.

Wochenend-Magazin: Markus Brauer (mb)

Den Haag - In den Niederlanden soll die Sterbehilfe bei sterbenskranken Kindern im Alter von unter zwölf Jahren legalisiert werden. Gesundheitsminister Hugo de Jonge kündigte eine entsprechende Regulierung an. Er zitierte dabei eine Studie, wonach die Neuregelung etwa fünf bis zehn Kinder im Jahr in den Niederlanden betreffen werde. 

 

Die Untersuchung zeige, dass es „unter Eltern wie Ärzten das Bedürfnis nach der aktiven Beendigung des Lebens von unheilbar kranken Kindern gibt, die hoffnungslos und unerträglich leiden und in der absehbaren Zukunft sterben werden“, schreibt de Jonge an das Parlament.

Die Minister der Regierungskoalition hatten sich nach monatelangem Streit auf das Vorhaben geeinigt. Dafür müssen die geltenden Gesetze nicht geändert werden, wie der Gesundheitsminister erläutert. Es sollen dafür lediglich Ärzte, die eine genehmigte Sterbehilfe bei einem unter zwölfjährigen Kind leisten, von der Strafverfolgung ausgenommen werden.

Lesen Sie hier: Marienhospital Stuttgart – So geht die Palliativstation mit Todeswünschen der Patienten um

Lücke bei Sterbehilfe wird geschlossen

Die Sterbehilfe ist in den Niederlanden bislang bei Kindern ab dem zwölften Geburtstag erlaubt, die dazu ihre Einwilligung geben. Zudem ist sie bei Säuglingen im ersten Lebensjahr bei Zustimmung der Eltern legal. Für die dazwischen liegenden Altersgruppen gibt es hingegen bisher keine Regelung. Hintergrund ist die Diskussion darüber, ab welchem Alter Kinder selber in der Lage sind, eine Entscheidung über die Sterbehilfe zu treffen.

Die Niederlande und Belgien waren im Jahr 2002 die weltweit ersten Länder, welche die Sterbehilfe legalisierten. Belgien erlaubte dann 2014 die Sterbehilfe auch bei Kindern, danach taten dies ebenso die Niederlande.

Lesen Sie auch: Bundesverfassungsgericht kippt Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe – Autonomie bis zum Tod