Bildungsangebote wie etwa Computerkurse für Senioren bei der Volkshochschule oder anderen Bildungsträgern könnten bald teurer werden. Der Grund: Die Besteuerung wird an EU-Recht angepasst. Das sieht zumindest ein Gesetzesentwurf vor.

Berlin - Das Bundeskabinett hat am 31. Juli einen Gesetzentwurf des Finanzministeriums gebilligt, der die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsangebote neu sortiert. Er sieht vor allem eine längere Förderung von Elektroautos vor - aber auch neue Regeln für Bildungsangebote.

 

Die Steuerbefreiung soll nur noch für Angebote gelten, mit denen Bildungsabschlüsse nachgeholt werden können oder die direkt dem beruflichen Fortkommen dienen. Begründet werden die Pläne mit einer Anpassung an europäisches Recht.

Die bundesweit rund 900 Volkshochschulen, kirchlichen Erwachsenenbildungswerke und Bildungsstätten befürchten eine Verteuerung ihrer Angebote. Computerkurse für Senioren, Fortbildungsangebote für Ehrenamtliche und andere Kurse, die nichts mit dem Beruf zu tun haben, könnten teurer werden.