Sie schützt vor Schäden durch Feuer, Einbruch und Blitzschlag. Doch für wen ist eine Hausratversicherung überhaupt sinnvoll? Und worauf sollte man vor dem Abschluss einer Police achten?

Stuttgart - Schmuck, Computer und Stereoanlage sind verschwunden, Schubladen und Schränke durchwühlt – und wo einmal der Fernseher stand, baumeln nur noch lose Kabel aus der Wand. Wer nach einem Einbruch in seine vier Wände zurückkehrt, aus denen sämtliche Wertsachen und persönliche Gegenstände gestohlen wurden, ist erst mal schwer geschockt, hilflos und ratlos.

 

Zumindest den materiellen Schaden eines Einbruchs begleicht meistens die Hausratversicherung: Sowohl die Wiederbeschaffungskosten für gestohlene Gegenstände als auch die Kosten für Reparaturmaßnahmen an aufgebrochenen Fenstern oder Türen werden übernommen. Daneben schützt die Police auch vor Schäden durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser. „Im Schadenfall bezahlt die Versicherung die Summe, die der Geschädigte benötigt, um die zerstörten oder entwendeten Gegenstände in gleichem Wert neu zu beschaffen“, sagt Gabriele Zeugner, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Bremen. Sind Hausratgegenstände lediglich beschädigt und können repariert werden, zahlt die Versicherung die Reparaturkosten und gegebenenfalls eine Wertminderung.

Eine Hausratversicherung ist also eine sinnvolle Absicherung für die meisten Haushalte. Nur wer keinen wertvollen Hausrat besitzt und den Schaden im Ernstfall gut aus eigenen Mitteln ersetzen kann, ohne in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten, könne unter Umständen darauf verzichten, sagt Zeugner. „Jeder sollte aber bedenken, dass es auch zu einem Totalschaden kommen kann, wenn etwa durch ein Feuer die Wohnung komplett ausbrennt. Für die meisten Haushalte ist das dann finanziell nicht mehr so einfach zu stemmen.“ Zumal die meisten Menschen bei Hausrat nur an Wertgegenstände wie Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, wertvolle Teppiche und Möbelstücke denken – dabei ist Hausrat alles, was sich in der Wohnung befindet, also auch Bekleidung, Geschirr, Bücher und Haushaltsgeräte. Da kommen schnell hohe Summen zusammen.

Im Laufe der Jahre wächst der Wert des Hausrats

Vorsichtig sein sollten Versicherte aber bei alten Verträgen. Denn wenn die Versicherung bereits vor einigen Jahren abgeschlossen wurde, besteht die Gefahr, dass Kunden unterversichert sind. Der Grund: Im Laufe der Jahre wächst in der Regel der Wert des Hausrats, weil hochwertige Anschaffungen hinzukommen. Daher lohnt es sich, die Police von Zeit zu Zeit zu überprüfen, rät die Stiftung Warentest. Dazu muss die Versicherungssumme mit dem Wert des Hausrats abgeglichen werden.

Zur Wertermittlung gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Wer eine große Wohnung und wenig Hausrat hat, kann mit einer Liste durch die Wohnung gehen und Stück für Stück den Wiederbeschaffungswert festlegen. So kann eine Überversicherung, die hohe Prämien verursacht, ohne dass die Werte überhaupt vorhanden sind, vermieden werden. Dieses Vorgehen ist allerdings sehr aufwendig: Bei Neuanschaffungen müssen die Werte angepasst werden – und die Versicherung kann nach einem Schadenfall prüfen, ob eine Untersicherung vorliegt. Hat sich der Versicherungsnehmer bei der Wertermittlung verschätzt, kann die Versicherung prozentuale Abzüge bei der Schadenregulierung vornehmen.

Viele Versicherer bieten auch die Möglichkeit, die Versicherungssumme nach Quadratmetern zu berechnen. „Die meisten der Anbieter legen 650 Euro pro Quadratmeter zugrunde“, sagt Verbraucherschützerin Zeugner. Grundsätzlich sollte man darauf achten, dass im Vertrag Unterversicherungsverzicht vereinbart ist – dann entfällt im Schadenfall die entsprechende Prüfung des Versicherers.

Große Preisunterschiede zwischen den Anbietern

Es gibt noch einen weiteren, ganz profanen Grund, seine Hausratpolice regelmäßig zu überprüfen: Die Preisunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern sind nämlich mitunter ganz erheblich. Für die Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 4/2018) haben die Experten 144 Tarife von 60 Anbietern untersucht. Die Prämien für die Versicherung hängen unter anderem vom Wohnort ab – sie sind vor allem in Städten mit vielen Einbrüchen teurer. Die Tester fanden aber deutliche Preisunterschiede: Im günstigsten Fall zahlt ein Kunde zum Beispiel für den Schutz des Hausrates derselben Wohnung in München 56 Euro im Jahr und im teuersten Fall 277 Euro – also fast das Fünffache.

Kunden sollten alte Verträge aber auch aus einem dritten Grund auf den Prüfstand stellen: Viele Altverträge sehen im Fall grober Fahrlässigkeit geringere Zahlungen vor. „Hier darf der Versicherer seine Entschädigung kürzen, wenn ein Kunde den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt hat“, erläutert Stiftung-Warentest-Expertin Annegret Jende. Mit diesem Vorwurf sind einige Anbieter schnell bei der Hand: Ein Fenster auf Kipp, die Tür nur einmal abgeschlossen, den Herd nicht ausgeschaltet – da kann es schnell Ärger um eine Zahlungskürzung geben.

Sind Elementarschäden mitversichert?

Um dem vorzubeugen, „raten wir Kunden mit Altverträgen, ihre Policen durchzusehen und notfalls umzusteigen auf einen Vertrag, der Kürzungen bei grober Fahrlässigkeit ausschließt“, sagt Warentesterin Jende. Eine wichtige Frage ist außerdem, ob auch sogenannte Elementarschäden versichert sind. Dieser Schutz greift insbesondere bei Hochwasser, etwa wenn der Keller vollläuft. Das kann nach Starkregenfällen auch dort passieren, wo kein Fluss in der Nähe ist.

Im Fall eines Einbruchs leistet der Versicherer auch nicht einfach so: Es müssen zumindest konkrete Einbruchsspuren wie etwa ein eingeschlagenes Fenster oder eine aufgebrochene Tür nachweisbar sein, außerdem muss der Versicherte eine sogenannte Stehlgutliste vorlegen. Vielfach ist es aber auch gar nicht so sehr der materielle Schaden, der den Betroffenen zu schaffen macht.

Für wen sich eine Police-Erweiterung lohnt

Grundschutz: Wenn bei der Hausratpolice nur der Grundschutz vereinbart wurde, ist der Hausrat nicht in jedem Fall und gegen alle Gefahren versichert. „Viele Versicherer bieten mehrere Tarife: den Basistarif und teurere Komfort- oder Premiumvarianten“, sagt Stiftung-Warentest-Expertin Annegret Jende. Oft sei ein Basistarif ausreichend.

Erweiterung: Mitunter können Deckungserweiterungen jedoch sinnvoll sein: Versicherte können etwa Fahrräder einschließenoder die Versicherungssumme für Wertgegenstände erhöhen. Und wer ein Aquarium oder ein Wasserbett besitzt, kann auch darüber nachdenken, Schäden durch auslaufendes Wasser mitzuversichern, weil im Grundschutz nur Leitungswasserschäden versichert sind. Auch Überspannungsschäden an elektronischen Geräten bei Blitzeinschlägen in die Stromleitung sind im Grundschutz nicht abgedeckt.