Mit Abgasen wollte ein Mann einen Maulwurf loswerden. Das Töten eines Tiers einer geschützten Art stellt eine Straftat dar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Flensburg - Weil er einen Maulwurf mit Autoabgasen bekämpfen wollte, muss sich ein Mann in Schleswig-Holstein wegen Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz verantworten. Wie die Polizei in Flensburg am Mittwoch mitteilte, fiel einer Polizeistreife am Samstag nahe Bredstedt in Nordfriesland ein Auto mit laufendem Motor auf einer privaten Rasenfläche auf. Am Auspuff waren zwei ineinander gesteckte Staubsaugerschläuche befestigt, die in einem Maulwurfshügel endeten.

 

Nach ersten Erkenntnissen habe der 55-jährige Verantwortliche auf diese Weise einen Maulwurf loswerden wollen, erklärte die Polizei. Er muss sich nun wegen Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das Landesimmissionsschutzgesetz verantworten. Das Töten eines Tiers einer geschützten Art stellt eine Straftat dar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.