Der CDU-Politiker hält die Statistik für zu wenig aussagekräftig und schlägt eine Reform vor.

Stuttgart - Antisemitische Straftaten werden nach Ansicht von Innenminister Thomas Strobl zu oft rechtsextremistischen Tätern zugeordnet, obwohl es dazu überhaupt keine Anhaltspunkte gibt. Dies sei eine Folge der kriminalpolizeilichen Datenerfassung, sagte der CDU-Politiker unserer Zeitung. Wenn für die Tätermotivation nichts Anderes bekannt sei, würden solche Straftaten nämlich standardmäßig dem rechtsextremistischen Spektrum zugeordnet.

 

„Wir brauchen eine aussagekräftige Statistik – nur dann können wir mit Präventionsmaßnahmen und mit den Mitteln des Strafrechts zielgenau ansetzen“, sagte Strobl. Deshalb will er sich auf der von heute an in Leipzig tagenden Innenministerkonferenz dafür aussprechen, dass fremdenfeindliche sowie antisemitische Straftaten, bei denen keine Hinweise auf die Tätermotivation vorliegen, künftig unter „nicht zuzuordnen“ erfasst werden. Strobl: „Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg hat die Erfassungspraxis bereits angepasst.“

Neue Erfassungsregeln

Die Landesregierung gehe gegen Antisemitismus mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vor, versicherte er. „Voraussetzung dafür ist freilich, dass wir ein genaues Bild davon haben, wer aus welchen Motiven antisemitische Straftaten begeht.“ Mit der Anpassung der Erfassungsregeln soll eine nachvollziehbare Datenbasis für die statistische Auswertung und für kriminalpolizeiliche Entscheidungen geschaffen werden. Die alten Erfassungsrichtlinien hätten im Land dazu geführt, dass 2017 rund zehn Prozent der politisch motivierten Kriminalitätsfälle dem Bereich „rechts“ zugeordnet wurden, obwohl keine Hinweise zur Tätermotivation vorlagen, heißt es im Innenministerium. Die Gesamtzahl antisemitischer Straftaten stieg von 99 im Jahr 2017 auf 136 im Jahr 2018 an.