Langfinger kommen nicht so gut weg, wie gemeinhin gedacht-. Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hat in die Statistik geschaut: fast zwei Drittel der Taten werden sanktioniert.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Baden-Württemberger scheinen vergleichsweise ehrliche Menschen zu sein. Auf 100 000 Einwohner hat es im Jahr 2018 exakt 327 entdeckte Ladendiebstähle gegeben. Nur Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Bayern schneiden noch besser ab. Die immer wieder vorgetragene Klage der Händler, dass Ladendiebstahl nicht konsequent verfolgt werde, sei zumindest in Württemberg nicht haltbar. „Der Vorwurf trifft nicht zu“, sagt Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen.

 

Drogeriekette sucht Details

Nachdem sich eine große Drogeriekette an die acht Staatsanwaltschaften im Zuständigkeitsbereich der Generalstaatsanwaltschaft gewandt hatte, um zu ergründen, was aus ihren Anzeigen wird, haben die Ermittler genau in ihre Akten geschaut. „Das Ergebnis hat uns selbst erstaunt“, sagt Achim Brauneisen am Mittwoch in Stuttgart.

Hohes Risiko der Strafverfolgung

Von den 879 durch die Drogeriekette vorgelegten Fälle habe es 653 zuordenbare Strafanzeigen gegeben, sagt Brauneisen. 25 Prozent davon mussten zwingend eingestellt werden, zum Beispiel weil die Täter noch nicht strafmündig waren, und weitere zwölf Prozent wurden aus Opportunitätsgründen eingestellt.

Der überwiegende Teil der Taten, nämlich 63 Prozent, seinen hingegen sanktioniert worden. Das sei deutlich mehr als in vielen anderen Deliktbereichen, so Brauneisen. „Wer im Laden zugreift, ohne zu bezahlen, der geht ein hohes Risiko ein, dass er auch strafrechtlich verfolgt wird“, so der Generalstaatsanwalt.

Allerdings: nur in den wenigsten Fällen hat die Drogeriekette davon erfahren. Der Grund ist einfach: dazu bedarf es eines Antrages, der wurde nicht gestellt.