Ein Gericht kippt die Parkscheiben-Regelung rund um die Goethestraße. Daraus ergeben sich viele Fragen.

Leonberg - Zwei Stunden durfte das Auto bisher in der Goethe-, Annette-Kolb-, Herder- und Agnes-Miegel-Straße stehen, ausgewiesen durch eine Parkscheibe. Anwohner dagegen konnten bislang für 100 Euro im Jahr eine Ausnahme erhalten. Vor zwei Jahren war dieses System eingeführt worden, nachdem sich Anwohner beklagt hatten, dass das Gebiet von Besuchern der Altstadt oder Erwerbstätigen zugeparkt werde. Diese Regelung der Stadt Leonberg hat das Verwaltungsgericht Stuttgart nach einer Klage gekippt. Wir haben die wichtigsten Fragen rund um diese Entscheidung zusammengefasst.

 

Wann werden die Schilder abgebaut?

Das könnte noch einige Tage dauern. Zunächst muss das Urteil des Gerichts schriftlich mitgeteilt werden. Dann ist das Regierungspräsidium Stuttgart am Zug, welches zunächst den Widerspruch der Kläger abgewiesen hatte. „Sobald das Regierungspräsidium der Stadt Leonberg eine entsprechende fachaufsichtliche Weisung erteilt, wird die Parkscheibenregelung aufgehoben und die aufgestellten Verkehrszeichen werden abgebaut“, sagt Karin Kießling-Emhardt von der Stadt Leonberg.

Werden noch weiter Knöllchen verteilt?

Auch wenn das Verwaltungsgericht festgestellt hat, dass der so genannten verkehrsrechtlichen Anordnung die Rechtsgrundlage fehle. „Streng genommen müssten die Verkehrsteilnehmer die Beschilderung befolgen, so lange bis sie entfernt ist. Es ist aber davon auszugehen, dass dennoch keine weiteren Verwarnungen verhängt werden“, erklärt ein Sprecher des ADAC in München auf Anfrage. „Wenn wir jetzt Strafzettel verteilen, bewegen wir uns in einem vagen Rechtsraum“, sagt der Erste Bürgermeister Ulrich Vonderheid da nur.

Wie geht es in dem Gebiet weiter?

Die Entscheidung für die Parkscheiben-Regelung hat der Gemeinderat getroffen. „Wir habe das damals dem Gremium vorgetragen, weil der Impuls aus der Bürgerschaft kam“, erklärt Vonderheid. Normalerweise sei eine verkehrsrechtliche Anordnung ein reiner Akt innerhalb der Verwaltung. „In dem Fall war es ein Stück weit eine politische Entscheidung.“ Ob nun ein neuer Anlauf für eine verbesserte oder andere Regelung unternommen wird, lässt er offen. „Wir warten ab, wie der Richter sein Urteil begründet, und welche Weisung das Regierungspräsidium erteilt“, sagt der  Erste Bürgermeister. Neue Ausnahmegenehmigungen für das betroffene Gebiet gebe es keine mehr.