Straßenmusiker in Stuttgart Straßenmusiker muss hinter Gitter

Der Mann mit Horn, Frack und Zylinder soll eine Geldbuße bezahlen. Weil er „damit zugeben würde, etwas falsch gemacht zu haben“, weigert sich der Straßenmusiker. Das hat Konsequenzen.
Stuttgart - Wenn er davon erzählt, klingt es ein bisschen wie bei Kafka. „Jemand musste Josef K. verleumdet haben, denn ohne dass er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet“, lautet der berühmte Anfang aus „Der Prozess“. Auch Rudolf Diebetsberger fühlt sich von Menschen verraten, die sich anscheinend über ihn beschwert haben. Oder vielmehr über seine Musik. Diebetsberger spielt Waldhorn – als Straßenmusiker. Und etwas Böses, sagt Diebetsberger, habe er schon gar nicht getan. Sondern vielmehr Gutes. Das Geld, das er bei seinem Spiel einsammelt, spendet er für einen guten Zweck. Dennoch wolle man ihn nun hinter Gitter bringen: Die Vollstreckungsbehörde hat Erzwingungshaft angeordnet, weil er eine Geldbuße nicht bezahlt.
Doch von vorne. Einst spielte Diebetsberger bei den Stuttgarter Philharmonikern. Doch ein Besuch in Indien hat sein Leben verändert. Er erlebte das Leiden behinderter Menschen. Und er fand heraus, mit wie wenig Geld man manchmal ein Leben zum Besseren verändern kann: 50 Euro kostet die Operation eines an Grauem Star erkrankten Erwachsenen, die dem Menschen sein Augenlicht wieder gibt. Die Andheri Hilfe aus Bonn setzt sich dafür ein. Und Diebetsberger wiederum beschloss, der Organisation zu helfen.
Er hat bereits 212 000 Euro eingespielt
Und wie könnte er das besser als mit seinem Waldhorn, dachte er sich. Auf der Straße und bei Veranstaltungen spielt er Spenden ein. 212 000 Euro hat Diebetsberger, 74, der längst Rentner ist, in 14 Jahren gesammelt. Für dieses Engagement hat er 2016 die Staufermedaille von Ministerpräsident Winfried Kretschmann verliehen bekommen.
Doch nun wolle man man ihm einen Teil des eingenommenen Geldes wieder nehmen: Für eine Ordnungswidrigkeit sollte er 100 Euro zahlen. Er weigerte sich, die Sache kam vor das Amtsgericht – mit dem Ergebnis, dass er das Bußgeld zahlen muss. Doch Diebetsberger zahlte die Summe, die inzwischen auf 237,85 Euro angewachsen ist, weiterhin nicht. Nun hat die Vollstreckungsbehörde zwei Tage Erzwingungshaft gegen Diebetsberger angeordnet. Doch selbst die Vorstellung, ins Gefängnis zu müssen, schreckt den 74-Jährigen nicht: „Ich beuge mich nicht, sonst würde ich ja zugeben, dass ich was falsch gemacht habe, aber das habe ich nicht.“ Zudem könne er für die 237 Euro vier Blinden das Augenlicht wiedergeben.
Der Hornist soll sich nicht an die Spielregeln gehalten haben
Monika Rudolph, Richterin beim Amtsgericht Stuttgart, sieht das anders: „Wenn man alle Rechtsmittel ausgeschöpft hat und ein Verfahren rechtskräftig abgeschlossen wurde, muss man das akzeptieren – das ist Rechtsstaatlichkeit.“ In der Regel komme auch niemand in Erzwingungshaft, das seien Einzelfälle, „Überzeugungstäter“, wie Rudolph sagt – zumal die Erzwingungshaft nicht von der Verpflichtung befreit, die Geldbuße in voller Höhe zu bezahlen.
Diebetsberger wird zur Last gelegt, sich nicht an die Regeln der Sondernutzungserlaubnis der Stadt Stuttgart gehalten zu haben. Diese brauchte Diebetesberger, da er gegen zwei Regeln für Straßenmusiker in Stuttgart verstößt: Er spielt ein Blechblasinstrument – und er nutzt einen Verstärker für seine Hintergrundmusik. Im konkreten Fall habe er während einer Sonderveranstaltung gespielt – und noch dazu an einem Platz, an dem er das nicht durfte.
Diebetsberger jedoch sagt aus, die Veranstaltung – es handelte sich um einen Info-Stand der Piraten-Partei – habe erst später begonnen. Zu einem Zeitpunkt nämlich, als die Polizei ihn längst unterbrochen hätte. Zudem habe er an diesem Tag unter den Arkaden am Schlossplatz gespielt: „Ich hatte die Erlaubnis, im Bereich der Freitreppe zu spielen – „was genau zu diesem Bereich zählt, das ist nicht definiert“, sagt er. Beim Amtsgericht sah man das anders. Auch Andrea Kolbe von der Straßenverkehrsbehörde sagt: „Das ist kein zugelassener Platz für Straßenmusiker, das ist eigentlich eindeutig.“ Diebetsberger müsse sich wie alle anderen auch an die Spielregeln halten.
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